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Schlechte Bewertung – Deutschland vs Schweiz

von | Jan 19, 2015 | Allgemein | 0 Kommentare

Schlagwörter: Abmahnung - featured - Unternehmen

Wir Blogger bekommen ja durch unsere Kommentare täglich zu von unseren Lesern zu hören, wie gut oder wie schlecht wir doch seien. Die meisten Blogger können also mit Lob und Kritik umgehen. Leider sind noch nicht alle so Fortschrittlich wie wir. Ich habe schon öfters über wahnwitzige Abmahnungen in Deutschland gebloggt. Heute ist auf 20min ein Beitrag zu finden, wo auf so einer deutschen Ferienwohnungsmietplattform ein Schweizer eine schlechte Bewertung hinterlassen hat und dann Ärger bekommen hat mit dem deutschen Vermieter / Firma.

Hier die Geschichte:

Mit einem Freund verbrachte J. Sollberger aus Zürich kürzlich vier Tage in einer Ferienwohnung in Berlin. Diese reservierte er über die Onlineplattform Wimdu, auf der Private und Firmen ihre Wohnung ausschreiben können. Zufrieden war er aber mit seiner Bleibe an der Warschauerstrasse nicht. Deshalb schrieb er nach seinem Aufenthalt, als er von Wimdu zu seiner Bewertung aufgefordert wurde, Folgendes:

Die Wohnung war sauber, gross und gut platziert. Schlafen war aber fast unmöglich, da es im Zimmer auf der Strassenseite lärmig war. Zudem ist es für den Preis nicht in Ordnung, dass man die Badetücher und Internet zusätzlich zahlen muss. Skandalös finden wir auch, dass wir am Ende noch 25 Euro für die Reinigung bezahlen mussten, obwohl wir dies über Wimdu bereits getan haben und das Geschirr bei der Übergabe noch nicht aus der Abwaschmaschine geräumt und der Abfall nicht entsorgt war. Dann wurden wir am Samstagmorgen vom Vermieter ohne Voranmeldung geweckt, weil er einem Bauarbeiter den Balkon zeigen musste…

Der Vermieter der Wohnung, die Firma Topflat-Berlin, reagierte prompt. Per Mail schrieb er Sollberger, dass die Bewertung nicht der Wahrheit entspreche. Unter anderem argumentierte er, dass das Apartment, das sich in einem Partyviertel befindet, nicht als ruhig beschrieben wurde. Sich danach zu beklagen, sei Geschäftsschädigung. Auch seien alle Zusatzkosten vorab fair und unmissverständlich in der Beschreibung dargestellt.

Er habe nun einen Tag Zeit, die «Falschdarstellungen» aus Wimdu zu entfernen, schrieb der Vermieter. Sonst habe dies eine «kostenintensive Aufforderung zur Unterlassung» über einen Anwalt zur Folge.

Für Sollberger ist diese Drohung unverständlich: «Als Unternehmen muss man damit umgehen können, auch mal eine schlechte Bewertung zu erhalten.»

Dies sah man bei Topflat-Berlin offenbar nicht so, denn nach einem Tag erhielt er tatsächlich Post von einem Berliner Anwalt. «Bei der von Ihnen behaupteten Tatsache handelt es sich nachweislich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die unsere Mandantschaft in dem ihr zustehenden Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt», hiess es im Schreiben der Kanzlei etwa. Zudem werde dadurch der Kredit des Vermieters gefährdet. Ebenfalls legte die Kanzlei eine Unterlassungserklärung bei, die Sollberger bis spätestens am 30. Dezember unterschrieben zurückschicken sollte – sonst werde man gerichtliche Schritte einleiten, wodurch für ihn Kosten von mehrere 1000 Euro entstehen würden. Für die Abmahnung stellte die Kanzlei Sollberger 565 Euro in Rechnung.

Der Schweizer Medienanwalt Reinhard Oertli rät, auf dieses Schreiben nicht zu reagieren: «In der Schweiz jedenfalls hätte diese Forderung keine Chance vor Gericht.» Eine negative Bewertung sei erlaubt, solange sie keine falsche Tatsachen enthalte oder beleidigend sei. «Dies hat Herr Sollberger mit seiner Kritik nicht getan.»

Dies sieht man auch bei Wimdu so, wie Sprecherin Rebecca Pendleton auf Anfrage sagt. «Ehrliche und aussagekräftige Bewertungen sind von uns ausdrücklich gewünscht, da sie unseren Kunden eine wichtige Orientierung geben.» Darüber seien sich auch die Gastgeber im Klaren. «Wir sind gerade dabei, den Vermieter und den betroffenen Gast zu kontaktieren, um den Fall aufzuklären», so Pendleton.

Fazit:

Man sieht hier schön die Unterschiede Schweiz vs Deutschland. In Deutschland kommt es nicht drauf an ob die Sache wahr ist oder nicht, eine Abmahnung kann immer verschickt werden und es zu einem teuren Vergnügen macht. In der Schweiz aber, kann man erst jemand verklagen wenn er lügt und so böswillig die Geschäfte zu schädigen versucht (und auch dann bekommt man nicht unbedingt Recht vor Gericht).

Ich weiss jetzt gar nicht, ob schon einmal ein Blogger/Leser verklagt resp. abgemahnt wurde, weil er einen Kommentar hinterlassen hat. Wundern würde es mich nicht.





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