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Verlinken in Deutschland strenger bestraft als Mord und Totschlag

von | Dez 9, 2016 | Allgemein | 1 Kommentar

Schlagwörter: Abmahnung - Deutschland - featured - Recht

In Deutschland ist es ja so, dass wer seine GEZ nicht bezahlt landet im Gefägnis. Wer Rentner „raubmordet“ wird hingegen genauso freigesprochen wie wenn man Leute zusammenschlägt und die sterben oder Frauen vergewaltigt, Drogen verkauft oder Kinder beschneiden möchte – all das ist in Deutschland kein Problem und wird meistens mit einem bösen Blick bestraft aber es gibt sicher kein Knast.

Aber ganz anders ist es nun, wenn jemand ein Link auf seiner eigenen Webseite auf eine andere Webseite setzt. Dann gibts nicht nur eine sehr hohe Busse (die dich wohl ruiniert) nein – es gibt auch mindesten 30 Jahre Knast bei Wasser und Brot und ein lebenslanges Technikverbot.

OK – ich gebs zu – das mit den Strafen hab ich mir jetzt ausgedacht – aber leider ist meine Fantasie sehr nahe an der Realität gebaut.

Wer einen Link auf eine Seite mit geklauten Bildern setzt, haftet wegen Urheberrechtsverletzung

Nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Sommer hat nunmehr mit dem Landgericht Hamburg auch erstmals ein deutsches Gericht festgestellt, dass auch das blosse Verlinken einer Webseite, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, eine eigene Rechtsverletzung darstellen kann. Diese Entscheidung wird massive Auswirkungen auf die Informations- und Kommunikationsfreiheit haben, denn bisher galt im Grundsatz: Ein Link kann keine Urheberrechte verletzen.

Hier das Urteil als PDF

Im September hat der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit dem Urteil vom 08.09.2016 (Az. C-160/15 – GS Media) entschieden, dass auch das Setzen eines Links eine Urheberrechtsverletzung sein kann, wenn auf der verlinkten Webseite ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne die Einwilligung des Urhebers veröffentlicht ist. Gelten sollte dies zumindest dann, wenn der entsprechende Link mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt wurde und der Linksetzende vorher keine Nachprüfung vorgenommen hat, um sich zu vergewissern, dass das betroffene Werk auf der Webseite, zu der die Hyperlinks führen, nicht unbefugt veröffentlicht wurde.

Fazit

Nun zuerst einmal muss man ganz klar sagen, die Hamburger haben schon öfters komische Urteile gegen das Neuland gefällt. Warum das so ist weiss ich hingegen nicht, ich vermute die Richter da sehen an diesem neumodischen Internet nur eine Phase das bald wieder verschwinden wird so wie das Auto und das TV…

Was bedeutet das Urteil jetzt für die Deutschen? Ich könnte jetzt sagen, dass damit das deutsche Internet tot ist. Man muss von nun an bei jedem verlinken zuerst checken ob die für alle Bilder alle Rechte haben? Wie soll das bloss gehen? Muss ich die Bild oder den Blick anmailen und fragen ob alle Bilder 100% von ihnen sind und keine einzige geklautes Bild vorhanden ist?? Das ist unmöglich!

Ich denke eher es wird eines der Urteile sein, die für viele Abmahnungen sorgen wird und wo die Leute noch mehr Linkophobisch (Angst vor Links) werden. Vor allem die Blogger, die bisher schon wenig verlinkt haben, werden nun wohl ganz aufhören. Eines der wichtigsten Instrumente des Internets wird jetzt unter Beschuss genommen.

Eigentlich wäre die Lösung für dieses Problem ganz einfach. Google schaltet einfach mal für 10 Tage eine Sperre ein und alle deutschen Portale werden nicht angezeigt. Dann sehen die Politiker wie sehr die Wirtschaft heute schon abhängig ist von Links und dann werden sie wohl dieses Gesetz schnell ändern. Aber ich vermute dafür fehlt Google und den Politiker die Eier.

Schlussendlich ist das nur wieder eines dieser Dinge unter denen der deutsche Mittelstand und das normale Volk leiden werden und die geldgierigen Anwälte in Deutschland verdienen sich ein paar neue Porsches.

Ich kann nur sagen, dass ich gerade froh bin, dass ich einer dieser Südländer bin und nicht in Deutschland wohne – ich habt jetzt wirklich Mitleid mit euch.





1 Kommentar

  1. Julia

    Oh, von diesem Urteil hatte ich bislang gar nichts mitbekommen…aber danke, gut zu wissen!

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