Finger Weg vom Facebook Likes kaufen !

von | Jan 26, 2015 | Allgemein | 0 Kommentare

Ich amüsier mich immer wieder über Firmen aus der Schweiz resp. Deutschland die kaum gestartet, schon 10345 Facebook Likes haben und mindestens 50’234 Twitter Follower haben bei 0 Tweets. Ich weiss ja, dass es Social Media Schulen gibt, die den Teilnehmern empfehlen immer sofort Facebook Likes und Follower zu kaufen. Denn für diese Leute heisst viele Likes/ Follower, dass man wichtig ist.

Gut es ist vielleicht was fürs EGO, aber es schadet mehr als es nützt. Wenn man nämlich diese Likes / Follower mal genauer analysiert (ja das kann man), dann sieht man dass die meisten aus China, Russland, Ukraine und andere 3. Welt Länder kommen. Und wenn dann ein regionales Geschäft solche Liker hat – weiss man, dass die gekauft sind. Sowas macht einen ziemlich schlechten Eindruck.

Rechtliches

Viele die solche Likes kaufen, vergessen dabei aber auch, dass es ein rechtlicher Aspekt hat – vor allem in Deutschland ein nicht zu unterschätzender Punkt (ausser man liebt Abmahnungen). In Deutschland ist es ja so, dass gekaufte Testergebnisse verboten sind und abgemahnt werden können. Dazu gibts schon mehrere Gerichtsurteile.

Eigentlich ein gutes Urteil, denn der Gedanke dahinter ist ja, dass der Verbraucher von einer Empfehlung erwartet, dass diese nicht erkauft, sondern neutral abgegeben wurde. Dabei ist es egal, ob beim Kauf der Empfehlung unmittelbar Geld gezahlt wird oder andere Vorteile versprochen werden.

Man könnte also auch davon ausgehen, dass das Gleiche bei den Facebook Likes zutrifft.

Deutsches Gerichtsurteil zu Facebook Likes kaufen

Das LG Stuttgart (Beschl. v. 19.8.2014, 37 O 34/14 KfH) hat nun entschieden, dass die Werbung mit gekauften Facebook-Likes wettbewerbswidrig ist. In dem Fall ging es um ein junges Unternehmen, welches sich insgesamt 14.500 Likes gekauft hatte. Aufgeflogen war der Schwindel, weil diese Likes aus Indonesien, Indien und Brasilien stammten, obwohl das Unternehmen in diesen Regionen der Welt gar nicht aktiv war.

Das Gericht ist der Meinung, es handle sich um eine irreführende Werbung gemäß § 5 Abs.1 UWG. Die Facebook-Likes würden auf ein Gefallen an der Firma bzw. deren Produkten schließen lassen, obwohl dieses tatsächlich gar nicht bestand. Auch entsprach die so dargestellte große Bekanntheit des Unternehmens nicht den Tatsachen.

ABER
Der Rechtsstreit ist noch nicht beendet, weil die Firma gegen den Beschluss Widerspruch eingelegt hat.

Fazit

Natürlich ist Empfehlungs-Marketing heute ein sehr wichtiger Bestandteil im Internet. Es gibt fast keine Online Shops und Webseiten wo man den Social Media Impact eines Produkts/ Beitrags nicht sehen kann. Natürlich ist es dabei schön, wenn man auch viele Likes und Followers hat. Aber diese Followers und Likers müssen echte sein und nicht aus China oder Russland sein (ausser man Geschäftet auch dort) – alles andere macht einen schlechten Eindruck und ist wie wir jetzt wissen in Deutschland auch sehr ilegal und wird dementsprechend auch abgemahnt.

Also Finger Weg! und kümmert euch lieber anständig um neue Likers und Followers.

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  1. Einbruch in xt:Commerce 3? Gar kein Problem… – Andreas W. Ditze - […] kaum weniger kriminell ist als der Diebstahl von Kreditkartendaten, ist seit geraumer Zeit auch den Gerichten bekannt. Inwieweit Likes…

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