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Unlauterer Wettbewerb auf Österreichisch – der Fall Immobilienscout24.at

von | Aug 3, 2015 | Interessantes | 0 Kommentare

Schlagwörter: Österreich - Recht - Wettbewerb

Es ist ja eine alte Binsenwahrheit dass Papier geduldig ist, dies gilt natürlich auf für das Internet. Hier kann man eigentlich alles hinschreiben was man möchte. Darum sind alle Unternehmen ja die Besten, die Grössten, die Erfolgreichsten Unternehmen der Welt. Solange sich niemand beklagt kann man das ruhig behaupten.

Aber sobald ein Kläger da ist, kann es böse Enden. Immerhin gibts so ein kleines Gesetz wie das Wettbewerbsgesetz. Nun hat sich immobilienscout24.at genau an diesem Thema die Finger verbrannt. Immobilienscout24.at hat auf ihrer Webseite behauptet, dass sie „die Nummer 1 für Immobilensuchende“ sei. Daraufhin hat ein Kläger beim Handelsgericht Klage darauf eingereicht und Recht bekommen.

Ab sofort darf die immobilienscout24.at AG das nicht mehr behaupten und muss für die nächsten 30 Tage das Urteil, in einem PopUp, auf ihrer Webseite veröffentlichen

unlauterer-wettbewerb-immobilienscout24-oesterreich

Fazit

Was können wir davon lernen? Nun zuerst einmal lernen wir daraus, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Auch wenn Cyberbulling, Hacking und Revenge Porno gerade IN sind, wer das macht, macht sich strafbar. Und was vorallem noch viel wichtiger ist, wenn man Dinge auf seine Webseite hinschreibt, dann muss man es Beweisen können. Also wenn ich schreibe, ich sei der Beste Blogger der Welt – da könnte ich verklagt werden, denn ich kanns nicht beweisen. So darf man als Firma auch nicht schreiben, wir sind die Besten 😛 Ausser natürlich ihr könnt es wissenschaftlich Beweisen – dann dürft ihr soviel und so oft damit angeben ihr wollt.





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