Gerichtsurteil – Webmaster müssen gelöschte Seiten auch aus dem Google Cache entfernen

von | Sep 28, 2015 | Allgemein | 2 Kommentare

Schlagwörter: featured - Gericht - Urteil

Heute möchte ich euch von einem neuen Gerichtsurteil berichten, dass für manche von euch Webmaster ärger bedeuten könnte.

Ich behaupte jetzt mal einfach, dass jeder ernsthafte Blogger schon mal böse Post bekommen hat, wo ein Anwalt droht dass wenn man Beitrag XYZ nicht löscht man rechtliche Konsequenzen zu tragen hat. Da die meisten Blogger wohl nicht auf Ärger aus sind, kommen sie diesen Forderungen nach. Erst letzte Woche hat es ein online Magazin Vice.ch aus der Schweiz getroffen. Sie haben nämlich einen Beitrag veröffentlich und ein paar Stunden später haben Sie ihn mit einer Mitteilung heruntergenommen.

Aber auch wenn wir einen Beitrag aus unserem Blog löschen, das Internet vergisst eigentlich nie. Darum sind viele Texte im Google Cache noch auffindbar.

Genau darum hat sich nun ein deutsches Oberlandgericht (Celle) beschäftigt

Dem Urteil ging eine Klage einer Wohnungsbesitzerin voraus, deren Wohnung über eine Vereinswebseite zur Vermietung ausgeschrieben wurde. Zwar war die Wohnung tatsächlich zur Vermietung bestimmt, allerdings entstand durch die Listung auf der Webseite der Eindruck dass die Dame Mitglied in diesem Verein ist. Der Verein kam dem Wunsch der Löschung zwar nach, hatte aber (natürlich) den Google Cache nicht bedacht – woraufhin es dann zur Klage kam, der das Gericht stattgegeben hat und zu Gunsten der Besitzerin entschieden hat.

Nun hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass der Webmaster nach der Aufforderung zu einer Löschung nicht nur dafür Sorge tragen muss, dass der Inhalt von der eigenen Webseite verschwindet, sondern auch aus dem Google Cache entfernt wird. Wie das Gericht auch weiter sagte, ist es aber keinen Webmaster zuzumuten, dass er dies für alle Suchmaschinen machen muss und es nur bei Google (als die am weitverbreitesten Suchmaschine) geschehen muss.

Gott sei dank ist es aber keine Hexerei auch Dinge aus dem Google Cache zu löschen.

Anleitung: wie man Dinge aus dem Google Cache löschen kann

Geht dazu zuerst mal in die ehemalig Google Webmaster Tools jetzt Google Search Console und geht dorthin wo ihr die entsprechende Webseite verwaltet. Man kann nun die URL einfach über den Punkt „URLs entfernen“ im Bereich Google-Index eintragen und entfernen lassen. Keine Sorge, das wars – und es dauert ein paar Tage bis die Seite aus dem Index verschwunden ist. Ihr habt aber keine Möglichkeit dass irgendwie zu beschleunigen – macht einfach Screenshot als Beweissicherung und ihr habt alles getan was möglich ist.

Fazit

Das ist eines der Urteile die ich irgendwie komisch finde. Google sorgt selbst dafür, dass ihre Daten immer schön aktuell sind und schick darum immer überall ihre Crawlerbots hin die dann die Daten aktualisieren. Ich weiss zum Beispiel, dass ein Blogbeitrag in diesem Blog innert 1-2 Minuten bereits indexiert wird und auch so nach 1 Stunde bereits entfernt wird, wenn ich es gelöscht habe. Dieses Urteil ist aber vorallem für die Webseiten wichtig, die nicht so oft aktualisiert wurden und darum ein kleines Crawling-Budget bei Google besitzen. Aber wenn es ein Gericht so entscheidet, dann macht man es halt. Ist ja wie ich mit der Anleitung gezeigt habe, auch keine hexerei das zu machen.

Also wenn ihr von nun an eine Aufforderung zur Löschung eines Beitrags bekommt, löscht besser den Artikel auch aus dem Google Index. So gibts keinen Ärger.

P.S Hier noch das Urteil in seiner voller juristischer Pracht

2 Kommentare

  1. heubergen

    Das ist doch einfach nur noch Zensur!

    Unglaublich das so etwas von Gerichten auch nicht gebilligt wird, ich dachte wir hätte eine freie Meinungsäusserung?

    Zum Glück ist im Moment die .com Seite noch von keiner Zensur betroffen.

    Antworten
  2. Rolf

    Google…der Freund aller Abmahn-Advokaten…? Scheint so….(:

    Antworten

Einen Kommentar abschicken

Du kannst auf Fediverse-Profile verlinken, indem du fl:@benutzername in deinem Kommentar eingibst.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert