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Paypal in Deutschland wegen Kontensperrung verurteilt

von | Apr 20, 2016 | eCommerce | 2 Kommentare

Schlagwörter: eCommerce - featured - Recht - Urteil

Wer ein eigenes E-Commerce Projekt betreibt der hat meistens auch Paypal im Einsatz. Diese einfache Zahlungslösung ist sehr beliebt, weil sie sehr schnell und auch relativ günstig ist. Leider hat es einen Nachteil denn Paypal sperrt gerne mal einfach ein Konten, wenn ihnen irgend etwas nicht passt. Leider wird man dann als Händler nicht wirklich unterstützt, sondern steht vor „geschlossenen Türen“ und das Geld auf den Konten ist dann futsch…

Nun hats einem deutschen Unternehmen gereicht und Paypal verklagt und jetzt gibts ein Urteil.

Der Fall

Ende letzten Jahres hatte das deutsche Unternehmen Eintrittskarten für das Tanzmusical „Soy de Cuba“ und ein Konzert der kubanischen Sängerin Addys Mercedes verkauft. Daraufhin hatte Paypal das Konto gesperrt. Die Begründung: Der Ticketanbieter verstoße gegen Sanktionen gegen Kuba. Auch die europäische Vertretung von Paypal müsse sich an US-Gesetze halten, argumentierte der Paypal.

Da auf dem Konto anscheinend viel Geld war, hatte das deutsche Unternehmen geklagt

Das Urteil

Nun hat das Landgericht Dortmund Paypal verurteilt und entschieden, dass die in Luxemburg ansässige Europazentrale des Payment-Anbieters unter einer Strafandrohung von 250’000 € die Kontosperrung aufzuheben hat. Im Urteil der 3. Zivilkammer, verbieten die Richter Paypal, Konten zu sperren, auch wenn bei Zahlungen die Begriffe „Kuba“, „Cuba“, „kubanisch“ oder „cubanisch“ auftauchen.

Fazit

Laut den Dortmunder Richter kommt in diesem Fall zuerst deutsches Recht zur Anwendung und nicht wie Paypal behauptet zuerst Amerikanisches. Übrigens das Urteil passt Paypal überhaupt nicht und sie hat sich gerächt in dem sie das Paypal Konto des deutschen Unternehmens gekündet hat…

Also ich finde dieses Urteil genial – ja es ist endlich mal ein Urteil eines deutschen Gerichts das ich sogar sehr gut finde! Normalerweise treiben die US Unternehmen in Europa ihr Schindluder und verstecken sich hinter dem Rockzipfel des Weissen Hauses und US Gesetze – selbst wenn sie Tochterunternehmen in Europa haben.

Ich hoffe dieses Urteil ist ein Wendepunkt und es gibt noch mehr solche Urteile.

P.S Wie ihr seht der Fall ist eigentlich schon älter, immerhin hat glaub die US ihr Kuba Embargo aufgehoben – war doch vor wenigen Wochen überall in den Medien…





2 Kommentare

  1. Dietmar Edmund Weber

    Am 23.09.2020 meinte Paypal „sorry du bist raus….“

    1Punkt:

    Sie können PayPal nicht mehr nutzen

    Es ist uns wichtig, unseren Kunden eine sichere Zahlungsplattform zu bieten. Im Zusammenhang mit Ihrem Konto sind uns Aktivitäten aufgefallen, die gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen. Aus diesem Grund können wir Ihnen die PayPal-Dienste nicht mehr anbieten.

    Die in Ihrem PayPal-Konto hinterlegte Bankverbindung oder Kreditkarte können Sie nicht entfernen oder zur Eröffnung eines neuen Kontos verwenden. Sie können sich weiterhin einloggen und Ihre Kontoinformationen anzeigen, jedoch kein Geld senden oder empfangen. Ein etwaiges Restguthaben wird 180 Tage einbehalten. Danach informieren wir Sie per E-Mail, wie Sie Ihr Geld abbuchen können.

    Referenznummer: PP-L-246361877953

    2 Punkt:

    Nach der Anmeldung in Paypal sahen wir das. Wir haben sofort den Kundendienst angerufen, ein netter Mitarbeiter schaute auf unser Konto sagt versteh ich nicht da sollte doch alles OK sein, er wurde ein Ticket auf machen, dauert 2…3 Tage, als wir ihn nach seinen Namen fragten sagte er Mein Name ist …… wie …….. diese Vorstellung haben wir wiederholt mit anderen Namen (Beispiel: Schwarz wie Weiß) später wiederholt erlebt.

    Also Paypal sperrt nach wie vor Konten und sperrt das Geld180 Tage lang,,,, und machen kann man eigentlich nix dageben……

    Antworten
    • Eric-Oliver Mächler

      viel glück bei eurem kampf und haltet uns auf dem laufenden

      Antworten

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