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AdBlock Plus wurde in Deutschland verboten

von | Jun 27, 2016 | Allgemein | 0 Kommentare

Schlagwörter: Adblock - Banner - featured

AdBlock Tools sind hier in diesem Block kein Unbekannter, habe ich doch schon ein paar Beiträge darüber verfasst. Ich weiss nicht wer von euch das Tool AdBlock Plus im Einsatz hat. Das ist so ein Tool, mit dem man Ads ausblenden kann, die Firma hat aber ne sogenannte Whitelist gemacht, wo sich Firmen einkaufen können, die dann trotzdem noch angezeigt werden. Und wegen diesem Whitelisting gabs jetzt eine erste Niederlage vor Gericht.

Das Urteil

Das OLG Köln hat das klageabweisende Urteil des Landgerichts Köln im Fall von Axel Springer VS Eyeo (So heisst die Hersteller Firma von AdBlock Plus) teilweise aufgehoben. Das Gericht hat festgestellt, dass ein AdBlock System nicht wettbewerbswidrig ist, aber das Whitlisting ist es.

Die Software ist demnach unzulässig, wenn und soweit Werbung nur nach vorgegebenen Kriterien und gegen Zahlung nicht unterdrückt wird. Whitelisting ist laut OLG Köln eine unzulässige aggressive Praktitk im Sinne des § 4a Abs. 1 S. 1 UWG. Eyeo sei in einer Machtposition, die nur durch das Whitelisting oder wie Eyeo es nennt, die Accepable Ads Initiative, zu beseitigen ist. Da diese von Eyeo selbst kontrolliert wird, verstößt das Kölner Unternehmen gegen das Wettbewerbsrecht.

Eyeo hindert Publisher auf diese Art nämlich daran, die vertraglichen Rechte gegenüber den Werbepartnern auszuüben. Das Plug-in AdBlock Plus wirkt nicht nur gegenüber Publishern, sondern auch gegenüber deren Werbekunden. Eyeo nimmt im Markt laut den Richtern eine „Gatekeeper“-Funktion ein. So sei es sowohl für Medien als auch für deren Advertiser eine erhebliche Beeinträchtigung. Dass Eyeo mit seiner Software dem Wunsch vieler User nach werbefreiem Surfen nachkommt, ändert nichts an der Rechtswidrigkeit der Praxis, so das Gericht.

Nach dem Urteil darf AdBlock Plus in Deutschland nicht mehr vertrieben werden

Verboten – oder doch nicht?

Das Spannende ist jetzt aber noch. Die Software darf jetzt nicht mehr vertrieben werden, ist also faktisch verboten. Es gibt aber eine Einschränkung – sobald die Webseiten von Springer von dieser Sperre ausgeschlossen werden, darf man es wieder kaufen. Ziemlich schräges Rechtsverständnis das Deutschland hier hat.

Übrigens das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde auch zugelassen, da es um „Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung“ geht.

Fazit

Hier hat der Springer Verlag mal einen kleinen Sieg davon getragen. Aber der Kampf zwischen Bannerverseuchten Webseiten und AdBlocker Software(s) geht sicher weiter.





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