Jemandem Folgen auf Twitter eine Straftat?

von | Aug 15, 2016 | Allgemein | 1 Kommentar

Schlagwörter: featured - Schweiz - St. Gallen - Urteil

Hier in der Ostschweiz gibts gerade ein echt kurioses „Urteil“ der Staatsanwaltschafts St.Gallen und zwar findet sie, dass ein „Folgen“ auf den Social Media Kanäle / Twitter auch eine Meinungsäusserung ist und somit auch strafbar sein kann. Und zwar gehts hier um den Fall „Marcel Toeltl, Präsident der SVP-Sektion St. Margarethen“. Er hat vor ein paar Monaten einen ziemlich dummen Blogbeitrag verfasst, wo er was von Länder-IQ geredet hat. Daraufhin wurde er angezeigt und freigesprochen – ich glaube dafür hat er sich aber sogar entschuldigt – bin mir da aber nicht 100% sicher) egal wegen diesem Blogbeitrag gab es danach noch mehr Anzeigen und Gegenanzeigen.

Ich könnte jetzt also sagen die Germanisierung unseres Rechtssystem (wegen jedem Scheiss sofort zu klagen oder Anzeigen zu machen) sei in vollem Gang – aber das ist nicht das Thema.

Aber zurück zum Thema – und zwar wurde eines dieser Verfahren nun eingestellt und daraufhin wurde gegen diese Einstellungsverfügung nun Beschwerde eingelegt und zwar gehts darum

Portmann hatte Toeltl im Februar 2016 in einem mittlerweile geschlossenen Internetforum als «Nazisympathisanten», «bekennenden Rassisten» und «braunes Pack» bezeichnet. Toeltl reichte dagegen Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung ein. Das Untersuchungsamt St. Gallen stellte die Untersuchung am 2. August ein. Portmann habe davon ausgehen können, dass seine Äusserungen der Wahrheit entsprächen, so die Begründung des Untersuchungsamtes. Die Staatsanwaltschaft stellte sich unter anderem auf den Standpunkt, Toeltl unterhalte Kontakt zum rechtsextremen Internetportal Schweizerkrieger.ch.

(Artikel St. Galler Tagblatt 12.8.2016)

Nun ist ein Dokument aufgetaucht (Hier die Doku), denke es ist aus der Einstellungsbegründung, wo die Staatsanwaltschaft folgendes festellte

toeltl-staatsanwaltschaft-begruendung

Also einer der Gründe warum diese Anzeige eingestellt wird ist, der „Angezeigte“ darf über den SVP Politiker schlimmes sagen, weil er ja der SVP Politiker einem bösen Account folgt und er somit mit diesem Account 100% einer Meinung ist?

Fazit

Dieser Satz erschreckt mich irgendwie ziemlich. Sind wir schon soweit, dass ein Folgen auf Twitter schon eine Straftat oder mindestens eine Willensbekundung ist?

Also ich weiss ja nicht wie es bei euch so ist, mein privater Twitteraccount hat etwa 1400 Follower und ich folge etwa 2000 Accounts. Heissts das nun also das ich 100% mit allem einverstanden bin was diese 2000 Leute herauslassen? Nein im Gegenteil – ich folge einem verurteiltem linken Hausbesetzer genauso wie einem korrupten Politiker und einer esoterischen Hexe. Ebenfalls folge ich IS Accounts wo man die neuesten Propaganda Filme des Islamischen Staates sehen kann – wie auch dem katholischen Papst und seine lustigen Gebetstweets. Ich sage trotzdem nicht, dass man in fremde Häuser einbrechen kann, Frauen steinigen und Schwule in die Hölle kommen und das man nur gut im Business ist wenn man sich von der Konkurrenz bezahlen lässt.

Aber genau dies ist irgendwie die Meinung der Staatsanwaltschaft.

Ist noch lustig, in Deutschland ist im eCommerce ein einfacher Kauf-Button verboten (weil man sich ja verklicken kann) und selbst bei einer Newsletter Anmeldung braucht man den Double Opt-In Lösung (wie auch in der Schweiz). Also hier ist ein Klick oder ein Besuch auf einer Webseite noch nichts schlimmes – aber bei so einer Anzeige soll das auf einmal als Argument gelten?

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Staatsanwaltschaft (resp. der Schreiberling der dieses Urteil gefällt hat) keine Ahnung vom Internet hat. Ok und sonst bin ich halt ein SP-SVP-IS-Katholik 🙂

Und wenn ihr immer noch glaubt, dass so ein Folgen und Lesen eben doch eine Willensbekundung ist, dann schaut euch diesen Tweet an

Damit glaubt ihr wohl auch alle, dass man die Frauen an die Zügel legen muss – so wie ich das dann wohl 100% glaube – oder?

uuuups – erwischt !

Folgt mir doch auf Twitter @der_chefblogger

1 Kommentar

  1. Oliver

    Moment, da steht nicht ‚folgt‘, da steht ‚persönlichen Kontakt hat‘. Das würde ich eher interpretieren als: @-Dialoge zustimmender Art?

    Oder wird das näher erläutert?

    Antworten

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