Schweizerisches Staatssekretariat für Wirtschaft warnt vor Online Shop

von | Dez 28, 2016 | Allgemein | 0 Kommentare

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Heute hat das SECO (Staatssekretatriat für Wirtschaft) aus der Schweiz eine neue Warnung herausgebracht und zwar warnt sie vor einem Online Shop mit der url www.stylelux.ch und zwar mit ziemlich deutlichen Worten.

Dazu schreibt das SECO weiter:

Die Homepage www.stylelux.ch wird durch das Unternehmen Lux International Sales ApS mit Sitz in Odense, Dänemark betrieben. Über die Seite werden Produkte aus dem Bereich Kosmetik und Schönheitspflege verkauft. Lux International Sales ApS bietet dieselben Produkte auch über Werbeanzeigen auf Facebook und Instagram an.

Dabei missachtet das Unternehmen die für Onlineshops geltenden Transparenzbestimmungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Danach müssen die Kunden, welche in einem Onlineshop einkaufen, unter anderem darauf hingewiesen werden, wie weit der Bestellvorgang fortgeschritten ist. Blosses Surfen auf einer Website oder auch die Eingabe der Personalien des Kunden (beispielsweise beim Anmelden im Kundenkonto) dürfen noch nicht zur Auslösung einer Bestellung führen.

In der Praxis wird das Fortschreiten des Bestellvorgangs oftmals mit Buttons dargestellt. In Frage kommen z.B. Angaben wie „in den Warenkorb“, „zur Kasse“ und zum Schluss „Bezahlen“ oder „kostenpflichtig bestellen“.

Ein Kauf darf erst dann endgültig ausgelöst werden, wenn die gesamte Bestellung nochmals zusammengefasst dargelegt wurde und vom Kunden nötigenfalls korrigiert werden konnte. Aus der Zusammenfassung der Bestellung muss klar hervorgehen, welche Produkte bestellt werden. Dies gilt insbesondere auch für den Abschluss von Folge-Abonnementen oder wiederkehrenden Lieferdiensten. Die getätigte Bestellung ist sodann per E-Mail zu bestätigen.

Der vorliegende Online-Shop ist mit Preisen in Schweizer Franken und einer .ch-Domain respektive einem Landeshinweis „CH“ speziell auf Konsumenten und Konsumentinnen in der Schweiz ausgerichtet. Gemäss der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) muss deshalb der tatsächlich zu bezahlende Preis bekanntgegeben werden. Im genannten Fall erfolgt der Versand der Ware aus dem Ausland. Beim Grenzübertritt können für den Konsumenten und die Konsumentin zusätzlich die Schweizer Mehrwertsteuer sowie Zollgebühren und Verzollungskosten anfallen. Vorliegend fehlen jedoch leicht sichtbare und gut lesbare Hinweise zu diesen Kosten sowie detaillierte Ausführungen zu deren Berechnung. Zudem müssen allfällige Gebühren für die Rechnungsstellung, Kreditkartenkosten für Auslandtransaktionen und Fremdwährungsumrechnungen sowie Versandkosten zweifelsfrei angegeben werden.

Auf der Seite www.stylelux.ch wird diesen Erfordernissen nicht genügend nachgekommen. Insbesondere fehlt es an der vollständigen Zusammenfassung der Bestellung, an der Möglichkeit, diese zu korrigieren, an der korrekten Angabe des Endpreises sowie an Hinweisen auf mögliche Zollgebühren, Verzollungskosten und die Schweizer Mehrwertsteuer.

Natürlich musste ich mir den Online Shop auch mal genauer anschauen und wie man am Aufbau sehen kann ist es sehr einfach gehalten.

Am Besten gefallen mir ja Produkte die ich kaufen kann aber wo ich nicht weiss wie teuer die Dinger sind.

Spannend finde ich auch die Anzahl der Bewertungen in diesem Shop. Denn jeder der einen eigenen Online Shop hat, weiss wie schwer es ist Bewertungen zu generieren. Als Beispiel in meinem Haarprodukte-Shop habe ich bisher 0 in 4 Monate gewonnen. Aber hier gibts sehr sehr viele angebliche Bewertungen.

Ein alter Bekannter

Mir ist der Name stylelux irgendwie bekommen vorgekommen und nach ein wenig googeln hatte ich recht. Im April wurde schon im TV über den Shop berichtet und wie es heisst, hat selbst Dänemark ein Verfahren eröffnet. Und ja selbst vor über 1,5 Jahren war dieser Online Shop schon Thema beim Beobachter.

So ruiniert man den Ruf des Online Handels

Das ist ja mal wieder ein typisches Beispiel, warum der Online Handel in der Schweiz so einen schlechten Ruf hat. Erst gestern hat der Schweizer Detailhandel wieder gejammert, dass sie einen Jahresumsatzverlust von -4% zu verkraften hätten und das mit Rabattschlachten von über 70% und alles sei nur die Schuld von eCommerce und dem bösem Einkaufstourismus.

Fazit

Also aufgepasst bevor ihr im Internet was kauft. Es ist so wie bei vielen anderen Dingen – man kann mit ein wenig Coden sehr schnell einen Online Shop aufbauen, aber das heisst noch lange nicht dass der Online Shop was taugt.

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