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Deutsches Gerichtsurteil – Rabatt Aktionen nicht verlängern, sonst gibts Ärger

von | Mrz 28, 2017 | Vermarktung | 0 Kommentare

Schlagwörter: Deutschland - eCommerce - featured - Recht

Wer kennt sie nicht diese Rabatt Aktionen. Es ist egal ob Online oder Offline – überall sieht man solche Aktionen. eCommerce Betreiber setzen sie gerne ein, weil sie die Kunden zu einem Kauf animieren – auch wenn es meistens nur ein Psychologischer Trick der Verknappung ist.

Wie ihr wisst, muss man bei jeder Aktion einen Startzeitpunkt und ein Endzeitpunkt definieren, das ist eigentlich gar nichts Neues. Viele von uns haben es wohl schon getan – wenn man bei einer Aktion sieht, dass es besonders gut läuft – ist die Verführung gross und man verlängert die Aktion. Aber aufgepasst, genau diese Verlängerung kann zu viel Ärger führen.

Nun hat das LG Koblenz entschieden, und damit auch ein Altes Urteil bestätigt, dass eine befristete Rabattaktion zum avisierten Endtermin tatsächlich beendet werden muss. Denn wenn man diese Aktion verlängert, dann werden die Verbraucher / Kunden durch diese Verlängerung irregeführt. Die Täuschung erfolge zum einen über die Dauer der Rabattaktion, zum anderen auch über die Absicht des Unternehmers, die Frist einzuhalten. Es entstehe ein vermeintlicher Zeitdruck, der die Kaufentscheidung des Verbrauchers beeinflussen kann. Die Irreführung über das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils ist gem. § 5 Abs. 1 S. 2 UWG unlauter und damit unzulässig.

Fazit

Solche Aktionen sind natürlich weiterhin erlaubt. Die Aktion darf jedoch, nach deren Ablauf, zu diesen Konditionen nicht mehr beworben und auch nicht weiter geführt werden.





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