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eCommerce Gebühren in Online Shops ab sofort verboten

von | Jan 12, 2018 | eCommerce | 0 Kommentare

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Ab Morgen dem 13. Januar tritt das neue Gesetz zur Regelung von Zahlungsgebühren im Netz in Kraft (PSD2), welches eine EU-Richtlinie in Deutschland umsetzt.

Eines der vielen Änderungen wird sein, dass man bei Kunden ab sofort bei den gängigsten Zahlungsmitteln keine Gebühren mehr berechnet werden dürfen..

Manche Onlinehändler, besonders aber Fluggesellschaften und Reiseunternehmen, berechneten Kunden, die nicht mit der vom Unternehmen gewünschten Zahlungsart bezahlen wollten, Gebühren. Zuletzt sah der Gesetzgeber vor, dass mindestens eine kostenfreie Zahlungsart angeboten werden musste.

Jetzt sind die meisten Zahlungsarten per Gesetz kostenfrei anzubieten.

Welche Zahlungsarten sind kostenfrei / gratis anzubieten

Betroffen von der gesetzlichen Regelung sind einige der gängigsten Zahlungsarten.

  • Überweisung
  • Indirekt auch der Kauf auf Rechnung, da dieser auch per Überweisung beglichen wird
  • Sepa-Lastschrift
  • EC-Kartenzahlungen
  • Kreditkarte (mit Ausnahmen)

Ausgenommen von der Regelung sind Firmenkreditkarten, Kreditkarten, die direkt von der Kreditkartengesellschaft ausgegeben werden wie American Express, sowie Karten aus Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes.

Aber Achtung, Paypal ist von der gesetzlichen Regelung nicht betroffen, rein rechtlich betrachtet dürfen Händler noch Gebühren für die Nutzung von Paypal berechnen. Praktisch ist das jedoch nicht mehr möglich, denn der US-Zahlungsanbieter hat am 9. Januar 2018 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und es Händlern untersagt, Gebühren für Paypal zu berechnen. Ganz aufatmen können Kunden trotzdem nicht, mit einigen großen Anbietern wie Lufthansa oder Deutsche Bahn hat Paypal eigene Verträge abgeschlossen, weswegen laut der Welt dort weiterhin Gebühren für Paypal berechnet werden.

Kleineren Webshop Betreiber, die über keine Sonderverträge mit Paypal verfügen, dürfte dieser Umstand übel aufstoßen. Aus Sicht der Händler dürften Paypals Sonderregelungen den Wettbewerb verzerren, es bleibt zu hoffen, dass nur wenige Ausnahmen existieren.

Einige Onlinehändler bieten die Zahlungsart Rechnung in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister an, der den Händler gegen Zahlungsausfall absichert. In diesen Fällen herrscht rechtlich noch Unsicherheit, ob Händler Gebühren berechnen dürfen. Händler, die auf der sicheren Seite sein möchten, sollten lieber darauf verzichten, um nicht in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt zu werden.

Also wer das noch nicht angepasst hat, der sollte das langsam mal machen 🙂





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