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Deutsches Gericht sagt, Amazon Dash-Button ist rechtswidrig

von | Mrz 2, 2018 | Allgemein | 0 Kommentare

Schlagwörter: Amazon - Deutschland - featured - Gericht - Recht

In Deutschland laufen ja schon mehrere Verfahren wegem Dash-Button von Amazon. Nun hat das Landgericht München I entschieden (Az.: 12 O 730/17), dass der Dash Button rechtswidrig ist. Die Richter verlangen von Amazon, dass Dash-Button-Kunden vor der Bestellung über die tatsächlich bestellte Ware und den Preis informiert werden müssen.

Der Dash-Button ist ja eine Erfindung von Amazon, der nur für 1 Produkt funktioniert. Mit einem Knopfdruck wird also 1 Produkt bestellt – sehr praktisch wenn man zb WC-Papier braucht oder das Salz schon wieder aus ist.

Bevor man den Dash-Button verwenden kann, muss man die Amazon Nutzungsbedingungen akzeptieren, darin wird erklärt, dass sich das mit dem Knopf verbundene Produkt ändern und auch ein anderer Preis verlangt werden kann als zum Zeitpunkt der Einrichtung des Dash-Buttons. Diese Klausel bewertete das Landgericht als unzulässig, wie Verbraucherschützer mitteilten. Die Urteilsbegründung des Landgerichts München I liegt noch nicht vor.

Die Richter bemängelten zudem, dass auf den Dash-Buttons ein Hinweis fehle, dass eine zahlungspflichtige Bestellung bestätigt werde. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist in Paragraf 312j Absatz 3 festgelegt, wie ein Bestellknopf für Internetbestellungen eindeutig beschriftet sein muss. „Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz eins nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern ‚zahlungspflichtig bestellen‘ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.“

Amazons Dash-Buttons haben eine solche Beschriftung nicht.

Nach Ansicht von Amazon schätzen Kunden die Möglichkeit, mittels Dash-Button Waren bestellen zu können. „Wir stehen Innovationen immer aufgeschlossen gegenüber“, sagte Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski: „Wenn die Innovation aber darin besteht, Verbraucher zu benachteiligen und ihnen einen Preisvergleich zu erschweren, gehen wir – wie in diesem Fall – mit allen Mitteln dagegen vor.“

In Deutschland brachte Amazon den Dash-Button Ende August 2016 auf den Markt. Amazon verkauft ihn für 4,99 Euro pro Knopf. Bei der ersten Bestellung gibt es eine Gutschrift von 4,99 Euro. Eine Woche nach der Markteinführung machten Verbraucherschützer ihre Kritik an dem Einkaufsknopf öffentlich. Mitte September 2016 wurde Amazon von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verklagt. Amazon verkauft die Dash-Buttons trotz des Urteilsspruchs weiterhin. Das Unternehmen ließ die Frage unbeantwortet, ob es Änderungen an den Dash-Buttons vornehmen wolle.

Fazit

Jaja mal wieder typisch Deutschland – total Neulandfeindlich 🙂 Wer von meinen Lesern hat eigentlich so ein Dash-Button zuhause?





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