1. Entscheid: Drohnen ausleihen und Versicherungen – das kann teuer werden

von | Mrz 22, 2018 | Allgemein | 0 Kommentare

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Ja ich weiss, dass ist eigentlich kein Thema für diesen Blog. Ich weiss aber, dass viele meiner Leserinnen und Leser ebenfalls eigene Drohnen besitzen und darum werde ich dieser Versicherungsentscheid hier mal veröffentlichen.

Drohnenbesitzer tun gut daran, die Benutzer ihrer Fluggeräte ausreichend zu instruieren. Andernfalls kann im Schadensfall die Haftpflichtversicherung ihre Beiträge reduzieren. Das geht aus dem ersten Drohnenfall hervor, den der Suva-Ombudsmann behandelt hat.

36’000 Franken kostete das Fluggerät, das ein Drohnenbesitzer seinem Bekannten für ein paar Übungsflüge in der Umgebung eines Sees überliess. Weil der Drohnenführer versehentlich das GPS ausschaltete, stürzte das Gerät in den See. Der Besitzer hatte sich zum Schadenszeitpunkt kurzzeitig entfernt, was ihm zum Verhängnis wurde.

Die Haftpflichtversicherung des Drohnenführers reduzierte die Entschädigung um einen Drittel – wegen Mitverschuldens. Dieser Entscheid sei nicht zu beanstanden, schreibt der Ombudsmann in seinem am Freitag publizierten Jahresbericht. Der geschädigte Drohnenbesitzer hätte beim Testflug mit dem teuren Fluggerät unbedingt anwesend sein müssen, damit er nötigenfalls jederzeit hätte eingreifen können. Es sei dies der erste Drohnen-Fall in der Branche Privathaftplicht gewesen.

Zur Absicherung von Schäden, die mit einer Drohne Dritten zugefügt werden, muss der Halter der Drohne ab einem Gewicht von 0,5 Kilogramm obligatorisch eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 1 Millionen Franken abschliessen.

P.S Das ist ein Urteil aus der Schweiz.

P.P.S Der Beitrag hab ich übrigens von FM1Today übernommen.

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