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NetzDG Urteil: Facebook darf nicht einfach Posts löschen

von | Apr 16, 2018 | Allgemein | 1 Kommentar

Schlagwörter: Deutschland - featured - Recht

In Deutschland gibt es ja seit dem 1.1.2018 ein neues Zensurgesetz – bekannt unter NetzDG. Dabei droht den Betreibern von Plattformen eine hohe Geldstrafe wenn sie illegale Post online lassen. Da man ja nicht jeden Post zuerst von Anwälte durchlesen lassen kann, hat Facebook angefangen schon beim kleinsten Zweifel sofort ein Post zu löschen und den User zu sperren.

Mir ist ja im Januar was ähnliches passiert als ich ein Bild auf FB geteilt habe, wo ein Mensch mit einer Amptierten Hand sich nicht ganz ernst genommen hat. Facebook hat mich damals gesperrt weil sie wohl dachten ich würde mich über Behinderte lustig machen (Facebook: Schwarzer Humor führt zu Sperrung)

Der Fall

Ein User hat einen Artikel aus der Basler Zeitung geteilt.

Hier ist der Artikel – ACHTUNG NICHT AUF FACEBOOK TEILEN 🙂
Viktor Orban spricht von muslimischer «Invasion»

Dazu hat der Facebook User folgenden Kommentar dazugeschrieben

Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‚Facharbeiter‘, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt

Dieser Post hatte dann bei diesem User sehr viele Likes und dann wurde der Post wegen eines angeblichen und nicht näher erläuterten Verstosses gegen deren Gemeinschaftsstandards gelöscht und der User wurde dann noch für 30 Tage gesperrt.

Der User hat daraufhin einen Anwalt eingeschaltet und der sagt zu diesem Post

Man mag die Einschätzung des Kommentators teilen oder die Äußerung als polemisch und unsachlich erachten. Wichtig ist nur: Der Kommentar ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Dann hat der Anwalt beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung beantragt und erhalten (Beschluss vom 23.03.2018, 31 O 21/18)

Facebook lenkte auf die Abmahnung von Rechtsanwälte Steinhöfel teilweise ein und hob die Sperre auf, die Löschung aber nicht. Die Anwälte Facebooks teilten mit, dass eine „erneute sorgfältige Überprüfung zu dem Ergebnis (kam), dass die Gemeinschafsstandards korrekt angewendet worden waren und der Inhalt daher nicht wiederhergestellt werden kann.“

In der vom Landgericht Berlin erlassenen einstweiligen Verfügung wird dem Unternehmen nun unter Androhung von Ordnungsgeldern bis zu EUR 250.000,00 oder Ordnungshaft verboten, den zitierten Kommentar zu löschen oder B. wegen dieses Kommentars zu sperren. Einstweilige Verfügungen werden in der Regel nicht begründet. Das Gericht konnte dem Antrag aber nur stattgeben, wenn es die Rechtsauffassung vertrat, dass a) Nutzer es nicht hinnehmen müssen, dass ihre rechtmäßigen Inhalte aus sozialen Medien gelöscht werden und dass b) der konkret gelöschte Inhalt rechtmäßig und zulässig war.

„Dies ist ein richtungsweisender Beschluss und die erste derartige Gerichtsentscheidung in Deutschland. Endlich haben Nutzer eine Handhabe gegen die intransparenten Machenschaften eines Konzerns, der mit seiner Verantwortung umgeht, als handele er mit gebrauchten Fahrrädern“, sagt Steinhöfel. „Dieses Verfahren berührt eine für die Kommunikation in sozialen Netzwerken sowie für die Teilhabe am Meinungsaustausch in einem Netzwerk mit marktbeherrschender Stellung grundlegende Rechtsfrage: Hat der sich vertrags- und rechtstreu verhaltende Nutzer der Dienste von Facebook oder Twitter eine Löschung seiner Inhalte oder eine darauf fußende Sperre hinzunehmen oder nicht? Der Beschluss ist ein wichtiger Etappensieg für die Meinungsfreiheit.“ Steinhöfel sieht sich zudem in seiner Kritik am umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bestätigt. „Es ist nicht nur verfassungswidrig, es funktioniert auch nicht, sondern dient noch als Brandbeschleuniger der aktuellen willkürlichen Lösch- und Sperrpraxis.“ In den Materialien zu dem Gesetz hieße es zwar: „Niemand muss hinnehmen, dass seine legitimen Äußerungen aus sozialen Netzwerken entfernt werden“. Justizminister Maas habe es aber in fahrlässiger Weise unterlassen, einen solchen Anspruch auch in das Gesetz aufzunehmen, so Steinhöfel.

Der Beschluss wurde am 23.3.2018 vom Landgericht Berlin erlassen und den Rechtsanwälten Steinhöfel am 6.4.2018 zugestellt. Er wird jetzt per Gerichtsvollzieher der Gegenseite zugestellt. Ab Zustellung ist er von Facebook zu beachten. Das Unternehmen kann Rechtsmittel einlegen.

Fazit

Ich finde das eine sehr spannende und auch gute Sache. Ich finds nämlich absolut daneben, wenn jemand was postet und eine private Firma sagt – „das wollen wir nicht“. Seit wann kann ein Konzern Gesetze erlassen und durchsetzen? Nein, ob ein Post gegen das Gesetz verstösst muss ein Gericht entscheiden und nicht ein 1€ Jobber in Deutschland.

Der Post war in meinen Augen nicht sehr nett aber absolut OK und legal und damit durch die freie Meinungsäusserung gedeckt. Und der Link wurde von einer Schweizer Zeitung gemacht der nicht wenige Leser hat.

Ja ich höre jetzt bereits Leute sagen, „Aber Facebook ist eine private Firma und hat Hausrecht und darf tun und lassen was sie will“. Ja das ist eigentlich richtig, aber Facebook ist jetzt so gross – schon grösser als die meisten Länder auf der Welt – und damit hat sie anderes zu beachten. Wenn sie anfangen Gesetze zu machen, dann können sie ganze Länder manipulieren (was wäre wenn FB in Deutschland nicht mehr läuft? – wieviele Milliarden Wirtschaftsschaden würden die dadurch erzeugen?

Naja ich bin gespannt, wie Facebook nun darauf reagiert.





1 Kommentar

  1. Tobias Claren

    Ich finde es in diesem einen Fall fragwürdig.
    War das diese Frau Gold oder Goldstein?
    Das was die da geschrieben hatte, ein „Witz“, kann man als Hetze gegen Palästinenser einstufen.
    Wenn der Witz mit „Juden“ oder auch nur „Israelis“ gepostet worden wäre, wäre sie eine der Ersten die ihn gemeldet und evtl. angezeigt hätten.
    Das war so ein unnötig plumper (Ja, Ich glaube es geht auch sinnvoll Plump, als Stilmittel für eine gute Sache) Witz wo am Ende thematisiert wurde, dass Palästinenser sich als Opfer gerieren, bei der UN jammern etc..

    Mich persönlich würde jetzt aber interessieren, auf welche Stellen ist das Urteil übertragbar?
    Also mit absoluter Sicherheit auf den Facebook-Auftritt der Bundesregierung.
    Da habe Ich mal die Arbeitsplatz-Propaganda ala „2030 Vollbeschäftigung“ kritisiert, und geschrieben dass es wünschenswert ist, wenn es immer weniger Arbeitsplätze gibt. Dass das etwas ist, dass die Regierung fördern sollte. Also Automatisierung, eGovernment etc..
    Wurde gelöscht. Das müsste ja nun (auch vorher) verboten sein.

    Aber auch bei den öffentlich-Rechtlichen TV-Sendern.
    Der Einfachheit halber hier ein Link zu einem (Vor)fall mit Links:
    https://forum.digitalfernsehen.de/threads/zensur-der-Öffentlich-rechtlichen-im-wissenschaftsbereich-yt-kanal-was-kann-man-dagegen-tun.402035/

    Das ist schon ein richtig dreister Fall. Da es nicht mal um Politik, Religion, Weltanschauung etc. geht, steht nicht mal zur Frage ob es „verboten“ sein könnte.
    Das ist NUR Wissenschaft, da sollten die keinerlei Löschrechte haben.
    Sogar bei Flacherde-Spinner-Kommentaren hätte Ich da Zweifel.

    Und Ich bin bereit den WDR was das angeht zu ärgern… Sollen die es ruhig wagen ihren Justiziar dagegen vorgehen zu lassen. Das würde meinem Anliegen nur Gehör verschaffen.
    Der WDR (GEZ) war es damals die jemand verklagt hat, weil der auf seiner Seite das Wort „Gebühren“ verwendete. Weil das für die GEZ (wofür stand das „G“) ihren „Beitrag“ in einem schlechten Licht dastehen ließe“ O_o . Oder die Klage gegen jemand mit den Initialen „WDR“ wegen dessen Webseite.
    Ich wäre auch in der Lage etwas auf deren Klotz in Köln zu projizieren, der direkt über eine Straße gebaut ist.
    Autofahrer etc. sähen es, wenn sie drunter durch fahren. Aber auch der Dom nebenan erregt sicher Aufmerksamkeit… Und wenn sie die Polizei rufen, habe Ich ein Entschuldigungschreiben der Polizei Hamburg von Herrn Werner Jantosch wie er erklärt dass eine Polizistin die jemand mit seinem Beamer mitnahm 200 Euro Bußgeld zahlen musste, um ein Strafverfahren abzuwenden. Das hat schon das Potential etwas einzuschüchtern…

    Ein Tipp, an wen man sich vor kreativen Aktivitäten wenden kann?
    Ist ja keine „Programmbeschwerde“ zu einer bestimmten Sendung.

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