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NetzDG Facebook muss auch Rechte schützen – Alice Weidel gewinnt vor Gericht

von | Mai 4, 2018 | Allgemein | 0 Kommentare

Schlagwörter: Facebook - featured - NetzDG - Zensur

Seit dem 1.1 ist ja in Deutschland das NetzDG Gesetz. Das Gesetz sagt, dass Facebook, Twitter und Co selbständig und sofort rechtswidriges löschen sollen. Kurz gesagt man hat die Anklage und den Richter gleich privatisiert und zu Facebook, Google usw ausgelagert. Das hatte zur Folge, dass immer wieder harmlose Tweets sofort gelöscht worden sind.

Am Schluss wurde so oft zensiert in Deutschland, dass selbst die Politiker zensiert worden sind, die das Gesetz eingeführt haben.

Aber etwas ist ziemlich schnell aufgefallen. Wenn ein Linker über die Juden oder die Moslem gelästert hat, dann hat Facebook diese Posts nicht gelöscht, wenn aber ein AfD’ler einen strutzdummen Post geschrieben hat, wurde er gleich für 30 Tage von der Plattform verbannt. Man kann also sagen das NetzDG ist ein Instrument um die politisch inkorrekte Meinung zu unterdrücken.

Das hat sich jetzt Alice Weidel – die AfD Politikerin nicht bieten lassen und ist vor Gericht gegangen.

Eine Nutzerin des sozialen Netzwerks hatte am 10. September 2017 einen nach Ansicht von Weidels Anwalt Joachim Steinhöfel beleidigenden Kommentar auf der Facebook-Seite der „Huffington Post“ veröffentlicht (Unter anderem wurde Alice Weidel als „Nazi Drecksau“ beschimpft). Das Posting wurde mehrfach bei Facebook gemeldet, jedoch nicht gelöscht. Facebook habe jeweils mit einem „formelhaften Textbaustein“ geantwortet, wonach der Kommentar nicht gegen die „Gemeinschaftsstandards“ verstoße, so Steinhöfel.

Nachdem die AfD-Politikerin Ende Januar von dem Kommentar erfahren hatte, wurde Facebook abgemahnt und zur Löschung aufgefordert. Das Unternehmen reagierte nach Darstellung Steinhöfels darauf mit dem Hinweis, in Deutschland könne auf das Posting nun nicht mehr zugegriffen werden.

Der Post war aber ausserhalb Deutschland immer noch sichtbar!

Die Politikerin zog darum das ganze ans Hamburger Landgericht und das hat Facebook jetzt verurteilt. Sollte Facebook der Gerichtsentscheidung zuwiderhandeln, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.

Gut gemacht!





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