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1. DSGVO Abmahnung: Beschwerden gegen Android, Instagram, Whatsapp und Facebook

von | Mai 25, 2018 | Allgemein | 0 Kommentare

Schlagwörter: DSGVO - featured

Heute geht also die Welt unter – ich schlage vor, ihr beugt euch tief runter und gebt eurem Arsch noch einen letzten Abschiedskuss.

Auch wenn viele Anwälte sagen, dass es gar keine Abmahnungen geben kann, wurden heute morgen bereits die 1. Gerüchte über Abmahnungen wegem DSGVO auf Twitter rumgereicht. Ob sie stimmen weiss ich nicht. Es gibt ja Anwälte die sagen, dass man gar nicht Abmahnen kann wegen der DSGVO sondern nur Beschwerde bei Datenschutzbehörden einreichen kann.

Was wirklich ist oder sein wird, wird die Zukunft zeigen.

Ich persönlich erwarte, dass heute viele automatische Abmahnungen (man kann es ja mal probieren) von Anwälte abgeschickt werden.

Aber die 1. Beschwerde wurde bereits eingereicht und zwar vom sogenannten Datenschutzaktivisten Max Schrems. Hier der Artikel von heise.de

Der Heise Artikel

Die von dem Datenschutzaktivisten Max Schrems vergangenes Jahr ins Leben gerufene Datenschutz-Plattform noyb hat nach eigenen Angaben pünktlich zum Wirksamwerden der DSGVO vier Beschwerden gegen Google (für Android), Instagram, Whatsapp und Facebook eingereicht. In den sehr ähnlichen Texten, die in Frankreich, Belgien, Hamburg und Österreich eingereicht wurden, kritisiert noyb, dass die Dienste breite Zustimmung zu neuen Datenschutzerklärungen verlangen und Nutzer andernfalls aussperren wollen. Das verstoße gegen das in der Datenschutz-Grundverordnung festgelegte Koppelungsverbot, wonach der Zugang zu Dienstleistungen nicht von einer Zustimmung zur Datennutzung abhängig gemacht werden dürfen.

Die DSGVO

Nach zwei Jahren Übergangsfrist tritt die DSGVO am 25. Mai in Kraft. Sie soll den Datenschutz in Europa vereinheitlichen und den Kontrolleuren mehr Macht geben. Zuvor hat es noch einmal jede Menge Verunsicherung gegeben.

Der für sein folgenreiches Vorgehen gegen Facebook bekannt gewordene Max Schrems hatte noyb vergangenen Herbst ins Leben gerufen. Finanziert durch Spenden soll die NGO den Internet-Giganten die Stirn bieten und auf die Einhaltung der Datenschutzregeln pochen. Dafür will noyb jeweils dort aktiv werden, wo die Aussichten am erfolgversprechendsten sind – deswegen erfolgen die Beschwerden nun so verteilt. Die Organisation soll außerdem Unternehmen bei der Einhaltung der komplizierten Datenschutz-Materie helfen. Whistleblower sollen sich ebenfalls an die Organisation wenden können, um Verstöße zu melden. Mit den Beschwerden will noyb nun dafür sorgen, dass die Nutzer tatsächlich jene Wahl bezüglich der Datennutzung bekommen, die ihnen dank der Neuregelung zustehen.

Milliardenstrafen möglich

Mit den nun eingelegten Beschwerden will noyb (für „none of your business“ – „geht Dich nichts an“) außerdem die festgelegten Strafvorgaben testen. Angesichts eines Strafrahmens von vier Prozent des weltweiten Umsatzes könnte die Zwangszustimmung herbe finanzielle Folgen für Facebook und Google haben. Zwar erwarte man keine Maximalstrafen, aber hohe Kosten seien wahrscheinlich. Die für die beanstandeten Verstöße fälligen Maximalstrafen liegen jedenfalls laut noyb zwischen 1,3 Milliarden Euro (jeweils für die drei Facebook-Dienste) und 3,7 Milliarden Euro für Googles Android.

Fazit

Es ist ja schön, wenn man das Thema Datenschutz endlich ernst nimmt, leider artet dieses DSGVO aus und zwar in richtig „lass uns Firmen damit fi**n“. Denn schlussendlich wird sich nichts bei den Konzernen (Daten sind oft ihr Kapital) ändern solange der Kunde (Lass uns das neueste Selfie schiessen) sich nicht auch ändert. Und solange das nicht geschieht, ist alles nur ein Sturm im Wasserglas – von Politikern die wiedermal in den Medien stehen wollen und von Anwälte die Geld damit verdienen.

Ich müsste ja so lachen, wenn Facebook, Apple, Google, Amazon usw einfach mal entscheiden würden, dass sie ihre Dienste für 48-72h in Deutschland abschalten – DAS würde wohl PANIK unter den armen Bürgern verursachen 🙂

Die ersten US Konzerne sperren bereits die Leser aus Deutschland und der EU (Leser aus Deutschland / EU sind nicht erwünscht und werden gesperrt)

Mal schauen was als nächstes passiert.





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  1. Leser aus Deutschland / EU sind nicht erwünscht und werden gesperrt - […] die erste Abmahnung ist ja auch bereits verschickt worden (1. DSGVO Abmahnung: Beschwerden gegen Android, Instagram, Whatsapp und Facebook)…

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