WordPress

Allgemein

Technik

Design

Konzept

WordPress Plugins

Interessantes

Vermarktung

Themen

Font / Schriften

Social Media

Youtube

eCommerce

Gemischtes

Kolumne

Webinar

Blog Archiv

Kurse / Webinare

Meine nächste Webinare / Kurse

In Deutschland & EU wurde heute Facebook verboten

von | Jun 5, 2018 | Allgemein | 0 Kommentare

Schlagwörter: DSGVO - Facebook - featured

Ich verstehe dieses blaue Imperium schon lange nicht mehr – jetzt hat man erst gerade ein Monster mit dem Name DSGVO geschaffen. Dieses Gesetz ist so schwammig formuliert, dass weder die Bürger noch die Anwälte wissen, wie man dieses Gesetz umsetzen muss. Alle machen also streng genommen was falsch und sind damit wohl Verbrecher 🙂

Jetzt hat aber das EuGH den Vogel abgeschossen.

Der Fall

Wie viele Unternehmen wirbt auch die IHK-Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein auf Facebook für ihr Angebot. Dem ehemaligen Datenschutzbeauftragten des Landes, Thilo Weichert, waren solche Auftritte in dem sozialen Netzwerk ein Dorn im Auge. 2011 ordnete er deshalb an, die Facebook-Fanpage der Akademie zu deaktivieren.

Der Grund: Über sogenannte Cookies erhebe Facebook Daten der Nutzer, um Besucherstatistiken zu erstellen. Diese Statistiken stellt das soziale Netzwerk den Seitenbetreibern kostenlos zur Verfügung. Abbestellen können Unternehmen den Service nicht.

Den Datenschutzbeauftragten störte, dass die Wirtschaftsakademie nicht auf diese Datenverarbeitung hinwies. Weichert war einer der bekannteren unter den Landesdatenschutzbeauftragten. Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Amt ging er nicht nur gegen Facebook vor, sondern auch gegen Google-Street-View und Microsoft. Den Rechtsstreit mit der Wirtschaftsakademie führt nun seine Nachfolgerin Marit Hansen fort.

Der Musterprozess

Heute wurde dieser Fall der als Musterprozess gilt verhandelt und es ist nun ein Urteil gefällt.

Die Wirtschaftsakademie, ein privates Bildungsunternehmen, wehrte sich gegen die Anordnung. Sie wollte weiter auf Facebook für ihr Angebot werben und Informationen veröffentlichen. Nach Auffassung der Akademie sei sie nicht selbst für die Verarbeitung der Daten verantwortlich, sondern ausschließlich Facebook. Das ULD müsse demzufolge direkt gegen Facebook vorgehen. Unterstützt von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schleswig-Holstein zog die Wirtschaftsakademie vor Gericht.

Das Oberverwaltungsgericht legte den Fall nun dem EuGH vor.

Das Urteil

Die Luxemburger Richter wiesen die Klage nun ab und gaben dem ULD in vollem Umfang recht. Seitenbetreiber erhalten detaillierten Einblick in die Besucherstatistiken und erfahren so unter anderem demografische Merkmale ihrer Nutzer. Die Erfassung dieser Daten lässt sich nicht deaktivieren. Dementsprechend sei nicht nur Facebook, sondern auch der Betreiber dafür verantwortlich, so der EuGH.

Auswirkungen

Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen haben. Seitenbetreiber müssen Besucher darüber informieren, welche Daten Facebook erfasst und wie diese verarbeitet werden. Außerdem können Nutzer datenschutzrechtliche Ansprüche auch direkt gegen die Betreiber geltend machen. Möglicherweise hat die Entscheidung auch Signalwirkung für ähnlich gelagerte Fälle, bei denen Unternehmen oder Webseitenbetreiber Infrastruktur von Facebook nutzen.

(Dieses Urteil steht noch aus – In einem anderen Verfahren muss sich der EuGH etwa mit der Frage beschäftigen, ob Seitenbetreiber, die Like-Buttons einbetten, ebenfalls für die Datenverarbeitung durch Facebook mitverantwortlich sind.)

Meine Einschätzung

Nun dieses weltfremde Urteil zeigt mal wieder wie unwissend wenn nicht extra blöd diese Richter sind. Nun muss man also auch eine Cookiemeldung einbauen in seine Fanpage und das ist bisher technisch gar nicht möglich. Weiter muss jeder Post mit der Datenschutzerklärung verknüpft sein auch das ist technisch nicht möglich.

Und da wir ja alle wissen, dass Papier eben geduldig ist, müssen wir nun alle bei Facebook bei der Eingangstüre in Dublin und Menlo Park anklopfen und dann muss jeder von uns eine Tour machen zu seinem Server wo SEINE Daten gespeichert sind und Facebook muss jedem den Zugang gewähren…. Dann muss ich eine schriftliche unterschriebe Erklärung von Facebook bekommen, wo drin steht was die Leute für unsere Sicherheit tun…

Ich höre Zuckerberg schon lachen.

Ich finde dieses Urteil einfach weltfremd – vermutlich gemacht von Menschen die bis heute noch nie gegoogelt haben und garantiert Webseiten ausdrucken und einordnen im Schrank.

Es gibt schon seit vielen Jahrzehnte zu jedem Medikament eine Packungsbeilage und wieviele Menschen lesen diese wirklich? Wieviele AGB hast du schon wirklich gelesen? Kennst du die AGB von Facebook, AGB von Google oder so? Ich glaub das hat niemand je gemacht 🙂

Also ab sofort ist der Fanpages Betreiber auch haftbar was mit den Daten passiert. Dabei wissen wir gar nicht wie Facebook was speichert, wer Zugang zu den Daten hat und was er sonst noch damit macht. Wir müssen also einem unbekannten vertrauen und gleichzeitig sind wir genauso schuldig, wie Facebook selbst wenn was schief läuft.

Das ist eine ziemlich dumme Idee und damit wurde Facebook & Twitter und & Youtube faktisch verboten. Denn nur wenn ich diese Dienste nicht verwende, kann man mir kein Strick drehen weil jemand anders was falsch gemacht hat.

Übrigens auch die Verurteilten das/der/die IHK sieht das ähnlich. Sie haben ein Statement veröffentlicht (EuGH zu Facebook Fanpage – Datenschutzaufsicht muss sich an Facebook wenden). Sie sagen auch, dass dieses Urteil eigentlich nur Facebook was angeht und nicht die Betreiber von Fanpages.

„Gegen einzelne Fanpagebetreiber vorzugehen ist daher unverhältnismäßig und rechtswidrig“, so Schween weiter, „das sieht offenbar auch der EuGH so.“ Das Gericht stellte dazu ausdrücklich klar, dass sich die Datenschutzaufsicht unmittelbar an Facebook wenden kann. „Das ist sachgerecht, weil es wesentlich effektiver ist, datenschutzrechtliche Auseinandersetzungen direkt mit Facebook selbst zu führen“, so Schween weiter, „lägen tatsächlich Datenschutzverstöße vor, so kann allein Facebook diese abstellen – und das europaweit mit Wirkung für alle Nutzer und Fanpagebetreiber.“ Demgegenüber hätten Fanpagebetreiber schlicht keine Möglichkeit, auf die Datenverarbeitung von Facebook Einfluss zu nehmen.

Ja das ist ein typisches Urteil mit dem man die KMU einschüchtern kann, womit sich Anwälte mit teuren Abmahnungen und Prozesse ganze Kanzleien finanzieren und wo Facebook sich ins Fäustchen lacht weil ihm nichts geschieht – sie haben genug Geld um jahrzehntelang die Gerichte zu finanzieren (nur KMU haben dafür kein Geld) – nur der User hängt hier drin.

Heute hat das EuGH das verwenden von Facebook für strafbar erklärt und somit klar verboten!





0 Kommentare

Trackbacks/Pingbacks

  1. Anleitung: Wie löscht oder deaktiviert man eine Facebook Fanpage? - […] In diesem Urteil hat nämlich das internet- und menschenfeindliche EuGH entschieden, dass Facebook wie auch der Betreiber einer Fanpage…

Antworten auf Anleitung: Wie löscht oder deaktiviert man eine Facebook Fanpage? Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert