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Deutscher Bundesgerichtshof schafft die Störhaftung ab

von | Jul 27, 2018 | Allgemein | 0 Kommentare

Schlagwörter: Deutschland - featured - Gericht - Urteil

Endlich mal ein guter Gerichtsentscheid in Deutschland. In fast allen Länder auf der Welt gibt es freie WLan Netze wo man sich anmelden kann und gratis Surfen kann. So zum Beispiel gibts in meiner Stadt ein Wireless Internet verbindung, das ein grossteil der Stadt abdeckt. Ist natürlich perfekt für die Touristen und wenn man unterwegs kurz ins Web gehen möchte.

Leider gibts aber dabei immer wieder Trottel, die sowas ausnützen würden und tun und dabei Pornos und illegales Zeug herunterladen. Aus diesem Grund hat Deutschland vor ein paar Jahren die Störhaftung eingeführt, das eigentlich sagt der Inhaber des Wlan ist Schuld wenn jemand was illegales herunter lädt. So gibts viele Abmahnungen und Urteile wo man ganze Familien abgestraft hat, weil man nicht sicher war wer da etwas heruntergeladen hat.

Nun hat der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass Anbieter offener WLAN-Netze nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden können, wenn jemand ihren Anschluss für illegale Uploads missbraucht.

Eine entsprechende gesetzliche Neuregelung von 2017 zur Abschaffung der sogenannten Störerhaftung bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in den wesentlichen Punkten.
WLAN-Betreiber können laut neuem Gesetz nur noch zur Sperrung bestimmter Inhalte verpflichtet werden. Das kann nach Auslegung des BGH allerdings auch bedeuten, dass der Zugang mit einem Passwort verschlüsselt und im äußersten Fall sogar ganz gesperrt werden muss. (Az. I ZR 64/17)
In dem Fall ging es um einen Mann, der privat fünf ungesicherte WLAN-Hotspots unterhielt. Er war abgemahnt und auf Unterlassung verklagt worden, weil ein unbekannter Nutzer seiner Netzwerke 2013 verbotenerweise ein Computerspiel in einer Internet-Tauschbörse zum Herunterladen angeboten hatte. Das Urteil geht darüber aber weit hinaus. Es betrifft alle frei zugänglichen WLANs, wie sie zum Beispiel an Flughäfen, in Hotels oder Cafés angeboten werden.





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