Einer der höchsten Gerichtshöfe Grossbritanniens hat eine Klage gegen Google wegen des Sammelns der persönlichen Daten von Millionen iPhone-Nutzern zurückgewiesen. Das Vorgehen von Google sei zwar “unrechtmässig” gewesen, allerdings hätten die Kläger keinen Schaden davongetragen, urteilte Richter Mark Warby vom High Court in London.
Nutzniesser einer Klage wären laut dem Richter nur die Anwälte sowie diejenigen gewesen, die diese finanziert hätten.
Der Fall war von dem Verbraucheraktivisten Richard Lloyd vorgebracht worden. Er klagte, dass Google zwischen August 2011 und Februar 2012 die Default-Datenschutzeinstellungen im Safari-Browser der Apple-Smartphones umging und deswegen persönliche Daten über iPhone-Nutzer sammeln konnte.
Lloyd forderte, dass der Technologiekonzern mehrere Hundert Dollar an jeden der rund 4,5 Millionen Betroffenen zahlt. Ihm zufolge haben sich 200’000 Menschen der Sammelklage angeschlossen. Diese will Lloyd nun um Erlaubnis bitten, um in Berufung zu gehen.
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