WordPress

Allgemein

Technik

Design

Konzept

WordPress Plugins

Interessantes

Vermarktung

Themen

Font / Schriften

Social Media

Youtube

eCommerce

Gemischtes

Kolumne

Webinar

Blog Archiv

Kurse / Webinare

Meine nächste Webinare / Kurse

Dank der DSGVO sind angeschriebene Wohnungsklingelschilder illegal

von | Okt 13, 2018 | Allgemein | 4 Kommentare

Schlagwörter: DSGVO - featured

In Wien verlieren etwa 220.000 Mieterinnen und Mieter die Namensschilder an ihren Türklingeln. Grund ist die Beschwerde eines Bewohners, der sich über mangelnden Datenschutz beklagt hatte. Der Mieter einer Gemeindewohnung habe dabei auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwiesen, wie ein Sprecher der kommunalen Hausverwaltung Wiener Wohnen sagte.

Der Mann hatte argumentiert, nach der EU-Verordnung sei seine Privatsphäre nicht genügend geschützt, wenn sein Name auf dem Klingelschild stehe. Die Mitarbeiter von Wiener Wohnen erkundigten sich und erhielten von der für Datenschutzangelegenheiten zuständigen Abteilung der Stadt die Einschätzung, dass die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer gegen die DSGVO verstoße. „Wir müssen die standardgemäße Beschilderung also austauschen“, sagte der Wiener-Wohnen-Sprecher.
In der Praxis bedeutet das nun, dass künftig nur die Wohnungsnummer auf dem Klingelschild stehen wird. Wer dennoch seinen Namen dort sehen will, muss selbst einen Aufkleber anbringen, hieß es.

Datenschützer in Österreich vertreten Medienberichten zufolge die Auffassung, dass die Regelung auch für private Vermieterinnen und Vermieter gelte. Werde gegen die Regelung verstoßen, könne Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingelegt werden. Dies führe allerdings zu einem „eher zahnlosen Verwaltungsverfahren“, hieß es von den Datenschützern. Dieses sei relativ langwierig und habe „für die Betroffenen in der Regel keinen unmittelbaren Nutzen“. Effizienter sei eine Unterlassungs- und Schadensersatzklage beim Zivilgericht. In vergleichbaren Fällen seien 1.000 Euro bezahlt worden.

Ich find diese News echt lustig – zeigt sich doch dass die Sonnenkönige des Blauen Imperium zu nix taugen – aber wer ist schon freiwillig Sklave 🙂 Ich jedenfalls nicht – aber was sage ich – die Schweiz ist spätestens Ende Jahr ja auch Vollmitglied dieses Vereins…





4 Kommentare

  1. David Damberg

    Hallo,
    manches mag in der EU wirklich mist sein und ich ärgere mich auch immer wieder über einige Regelungen. Doch finde ich Deine pauschale Verurteilung unangemessen und übersieht völlig alle Vorteile, die uns die EU bringt.

    Antworten
    • Eric-Oliver Mächler

      In diesem Bereich lieber @david werden wir uns wohl nie einig sein. ich finde die IDEE eine geniale Sache – ein gemeinsamer Wirtschaftsspielraum -aber ich sehe wie die Wirklichkeit ist – die EU ist nicht demokratisch legitimiert, sondern ein Apparatschik befiehlt und ihr alle müsst ausführen. Ich seh gerade wie mit unterschiedlichen Ellen gemessen wird und die EU verhält sich heute nicht wie ein Friedensprojekt sondern eher wie das 5 oder 6 oder 7 Reich des Bösen. 🙂

      Antworten
    • Eric-Oliver Mächler

      tjo dominic – jeder anwalt sagt was anderes. ich denke dank der dsgvo werden anwälte zur zeit extrem reich 🙂 wir sehen es ja dann wenn die ersten dsgvo / dsvgo abmahnungen vor gericht landen – was wirklich ist

      Antworten

Trackbacks/Pingbacks

  1. In Deutschland sind Weihnachtskarten abmahnfähig - […] entstand weil angeblich die Namensschilder an den Briefkästen gegen die DSGVO verstösst (Dank der DSGVO sind angeschriebene Wohnungsklingelschilder illegal).…

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert