Es ist also eine beschlossene Sache – der Uploadfilter kommt in der EU.
Es gibt aber eine kleine Ausnahme – die aber auch ein Witz sind
Sie müssen mindestens drei Jahre bestehen, ihr Umsatz muss weniger als zehn Millionen Euro betragen und die Nutzerzahl muss unter fünf Millionen pro Monat liegen.
Das Ziel des Uploadfilter ist:
Unternehmen, die über diesen Schwellen liegen, müssen hochgeladene Inhalte nach von den Lizenzinhabern bereitgestellten Listen filtern und verhindern, dass nicht genehmigte Werke wieder auf ihrer Plattform erscheinen.
Presseverlage in der EU sollen künftig gegenüber Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News deutlich gestärkt werden. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am Mittwoch in Strassburg vorläufig auf eine Reform des EU-Urheberrechts inklusive Leistungsschutzrecht, wie der Verhandlungsführer des Parlaments, Axel Voss (CDU) sagte. Die Portale sollen für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen.
Neben der Einführung des Leistungsschutzrechts nimmt die Einigung vom Mittwoch in Artikel 13 auch Plattformen wie Youtube stärker in die Pflicht. Sie müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverletzungen auf ihren Seiten zu verhindern. Geschützte Werke müssten demnach lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen – oder dürften nicht hochgeladen werden.
Das wird Google gar nicht gefallen und wo hart reagieren. Google hat ja vor ein paar Wochen schon mal ein Test gemacht, was passiert wenn sie keine Snippets mehr anzeigen dürfen.
Dabei hat Google herausgefunden, dass 50 – 70% weniger Traffic diese Webseiten erreichen wird. In Deutschland wäre das Leistungsschutzrecht ja bereits seit ein paar Jahren aktiv und es hat sich gezeigt, dass die Wirkung ausbliebt und die Verlage nicht gross Geld von Google bekommen haben – das LSR ist also da gescheitert und jetzt will man es auch in der EU einführen.
Laut der EU-Parlamentarierin Julia Reda könnte die Richtlinie dann im März oder April noch vor den Europawahlen im Mai und dem Ende der Legislaturperiode im Juni verabschiedet werden.
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