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Internationale Onlinehändler müssen nicht per Telefon erreichbar sein

von | Jul 10, 2019 | eCommerce | 0 Kommentare

Schlagwörter: Amazon - eCommerce - Recht

Spannende News für grosse Online Händler und evtl auch schlechte News für die Kunden.

Es gab gerade ein spannenden Prozess am Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Onlinehändler müssen ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das sie schnell kontaktierbar sind und effizient kommunizieren können (Rechtssache C-649/17), eine telefonische Kontaktmöglichkeit muss es aber nicht sein.

Hintergrund des Falls war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Amazon in Deutschland. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass der Händler nicht ausreichend über Erreichbarkeiten per Telefon informiert habe, eine Fax-Nummer werde gar nicht angegeben.

Die obersten Richter in der Europäischen Union erklärten nun, dass Unternehmen nicht verpflichtet seien, einen Telefonanschluss oder ein E-Mail-Konto neu einzurichten, damit Verbraucher stets mit ihnen in Kontakt treten könnten. Firmen könnten auch andere Wege nutzen, etwa elektronische Kontaktformulare, Internet-Chats oder ein Rückrufsystem. Die Informationen dazu müssten Kunden aber klar und verständlich zugänglich gemacht werden.

In den Vorinstanzen waren die Verbraucherschützer mit ihrem Anliegen gescheitert. Ein wichtiger Gutachter am EuGH hatte argumentiert, eine Online-Plattform wie Amazon könne nicht verpflichtet werden, dem Verbraucher eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Allerdings müssten eine schnelle Kontaktaufnahme und eine effiziente Kommunikation garantiert werden. Die Infos darüber müssten klar und deutlich mitgeteilt werden.

„Im deutschen Verbraucherrecht ist die Angabe einer Telefonnummer bisher – jedenfalls nach dem Wortlaut der entsprechenden Vorschrift – Pflicht“, sagte Heiko Dünkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Im Ausgangsfall hatte der Versandhändler Amazon seinen Kunden zwar einen Rückrufservice und einen Chat angeboten. Eine direkte Anrufmöglichkeit war allerdings nicht auf den ersten Blick zu finden. Verbraucher mussten sich vielmehr mühsam bis zu einer Rufnummer durchklicken.“

Fazit

Soso Amazon und andere grosse Online Shops müssen also nicht via Telefon erreichbar sein. Eigentlich überrascht mich das Urteil nicht wirklich – wir alle wissen wie schlecht Amazon, Facebook, Instagram, Twitter und andere US Konzerne erreichbar sind – meistens gibts wohl ein Formular aber man bekommt selten bis nie eine Antwort.

Wenigstens gibts jetzt ein Urteil das sagt, dass diese Firmen erreichbar sein müssen – damit müsste Amazon und diese KOnzerne gezwungen sein ihr Support zu verbessern… Ok ich weiss unmöglich aber ich darf doch träumen 😛





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