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#EuGH #DSGVO – Deutschland in Panik wie gehts mit diesem Internet jetzt weiter?

von | Jul 30, 2019 | Allgemein | 0 Kommentare

Schlagwörter: DSGVO - Gericht - Urteil

Vor wenigen Stunden wurde in Deutschland ein Urteil des Europäischen Gerichtshof EuGH veröffentlicht. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf das Internet im DSGVO Raum

Und zwar gehts im Urteil vom 29. Juli 2019(*) Rechtssache C‑40/17 um den folgenden Fall.

Eine Firma hat einen Like Button von Facebook eingebaut und wurde abgemahnt und ging dann vor Gericht.

Das Gericht hat daraufhin dann ein Urteil gefällt wo es sagt:

Zugleich hat der EuGH entschieden, dass der Einsatz der “Gefällt mir”-Schaltfläche einer Einwilligung und vollständiger Datenschutzonformationen bedarf. Dies gilt auch für andere Plugins-, Online-Marketing und Tracking-Tools. Verstöße sind abmahnbar.

Das Gericht sagt also, dass jeder der ein Dienst einbaut genauso für Datenschutz haftet wie das Unternehmen selbst. Wenn also Facebook unsinn mit den Daten treibt, dann müsst ihr als Webseitenbetreiber dafür blechen… Was eigentlich totaler Blödsinn ist – immerhin kann Facebook eine Strafe von 5 Milliarden USD verkraften, aber wenn ihr so eine Strafe bekommt – sind nicht nur ihr eure Kinder und Kindeskinder sondern die nächsten 10000 Generationen eurer Familie gleich verschuldet….

Aus diesem Grund sollte man jetzt alle Dienstleister die irgendwie nach Hause telefonieren (also 95% aller Dienste) abschalten.

Ebenfalls muss man neu jeden User vor dem Besuch der Webseite frage, ob man ihn Tracken darf, ob er ein Cookie erlaubt usw. Ich könnte mir gut vorstellen, dass es jetzt wieder diese Startseiten gibt wie in den Anfangs 00er Jahre. Da muss man sich dann entscheiden, will ich die Webseite betreten oder will ich sie nicht betreten.

Nach diesem Urteil ist eigentlich der perfekte Zeitpunkt gekommen um die einzelnen Tools, die man einsetzt, einer Prüfung zu unterziehen. Welche Dienste brauch ich wirklich und welche sind nur Nice to Have und auf was kann ich verzichten. Ebenfalls sollte man sich jetzt überlegen, ob man nicht lieber IN-House also auf dem eigenen Server tools installieren sollte, anstatt externe…

Mit diesem Gerichtsurteil, der im vom Abmahnwahnsinn befallen Deutschland viel Panik verursacht hat, kommt nun viel Arbeit auf die Webseitenbetreiber und Unternehmer zu.

Was sag ich zu diesem Urteil?

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