Ich bin gerade über einen Artikel der Bild Zeitung gestolpert. Darin beklagt sich eine Mutter über ein Fotoverbot in der Schule in Halle (irgendwo in Deutschland also)
Es gibt Momente, die erlebt man nur einmal. Die Einschulung gehört dazu. Doch was, wenn sich die neue Datenschutzverordnung zwischen Eltern und Erinnerungsfotos stellt?
Am Samstag feierte Alexandra Naumann (45) die Einschulung ihrer Tochter Antonia (6) an der „Frohe Zukunft“-Grundschule in Halle (Sachsen-Anhalt). Ein Foto vom offiziellen Festakt mit allen Kindern hat sie nicht. Vor dem Fest hatte Schulleiter Steffen Hunkert den Eltern aus Datenschutzgründen untersagt, Bilder zu machen (BILD berichtete).
und das wohl beste Zitat kommt dann direkt vom Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger (64)
Natürlich muss das Recht der Kinder am eigenen Bild geschützt werden.
Also denkt daran, euer Kind darf nicht fotografiert werden, weder als Baby noch bei der Taufe, oder sonst wann. Euer Kind muss in Deutschland zuerst ein 12 fachen DSGVO Vertrag unterzeichnen, der von 62 Beamte bezeugt werden muss und der von einem Priester gesegnet werden muss und natürlich mit Blut unterschrieben werden muss…
Ansonst gibts wohl Ärger
Wie immer stehen hinter solchen Gesetzen als wahres Ziel die totale Entmündigung des Bürgers und nicht dessen Schutz. Auf der anderen Seite wird der Nutzer einer Plattform nach EuGH mitverantwortlich gemacht, für Prozesse auf die er keinen Einfluß hat. Er müsse sie ja nicht nutzen. Mit der Argumentation werden dann wohl demnächst der Verbraucherschutz ausgehebelt, da Produzenten dann nicht mehr zu 100% z.B. für Produktmängel haftbar seien, schließlich hätte der Kunde dieses Produkt nicht kaufen müssen. Und bei Kindern könnte man ja eine Mitverantwortung, der Kinder, der Eltern oder sogar Großeltern im Schadensfall anrechnen.