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In Deutschland sind Weihnachtskarten abmahnfähig

von | Dez 4, 2019 | Allgemein | 5 Kommentare

Schlagwörter: DSGVO

Es ist bekannt, dass ich dieser Abmahn Tradition aus Deutschland sehr skeptisch eingestellt bin, in meinen Augen ist das alles sehr suspekt bis sogar kriminell. Es gibt ja bekanntlich Anwälte die tun nichts anderes als den Tag rumsurfen und Webseiten suchen die noch nicht auf SSL umgestellt sind oder die ein Formular haben ohne Widerspruchsbelehrung oder komisch formulierte AGB haben – die sie dann teuer abmahnen können. Es ist eine wirkliche Milliarden-Industrie und alle alle gekauften Politiker sind glücklich über diesen Zusatzverdienst – und aus diesem Grund wird sich daran auch nichts ändern.

Und dann kam die DSGVO und eröffnete den Anwälte eine weitere Geldquelle.

Wir haben ja alle gehört, dass in Österreich eine Aufregung entstand weil angeblich die Namensschilder an den Briefkästen gegen die DSGVO verstösst (Dank der DSGVO sind angeschriebene Wohnungsklingelschilder illegal). Zwar hat die Oberste Datenschützerin in Österreich gesagt, dass diese Annahme falsch ist – aber als Schweizer frag ich mich seit wann eine Datenchützerin sagen kann was legal oder illegal ist (dachte bisher das können nur Richter entscheiden).

Ein anderer Fall betraf die Schulen die anscheinend keine Klassenfotos mehr machen darf und auch keine Telefonlisten / Mitschülerlisten mehr erstellen darf.

Es gibt viele viele Fälle die in meinen Ohren echt skurril klingen, aber wohl total bierernst gemeint sind. Ich dachte auch es gibt nichts mehr was mich noch vom Hocker hauen könnte, bis mich dieser Tweet erreicht hat.

Henning ein Blogger aus Deutschland www.henning-uhle.eu (ups ob mir jetzt die DSGVO erlaubt ein Link zusetzen?) der weiss von meinem faible für die ≪Dütschen≫ und wusste genau, dass ich fast nicht glauben kann was da steht.

Ich dachte zuerst es sei wirklich ein 1. April Scherz der erst jetzt viral ging – aber es war das 2. Adventskalendertürchen.

Aus diesem Grund möchte ich auf diesen Artikel verlinken – der nämlich besagt, dass Weihnachtskarten ohne Widerspruchserklärung gegen die DSGVO verstösst und somit auch abmahnfähig ist.

Versteht mich jetzt nicht falsch, ich bin KEIN Anwalt darum keine Ahnung ob das stimmt – angeblich ist der Artikel vom Der Landesbauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und ich habe keine Ahnung ob das ein echte Amt ist oder ein Fakeamt – ich denke aber die Webseite ist echt (aber ich bin mir nicht 100% sicher)

Da steht dann drin, dass:

Weihnachtspost als Form der Werbung liegt damit auch im berechtigten Interesse des Verantwortlichen und kann daher grundsätzlich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO gestützt werden. Die durchzuführende Abwägung der Interessen des Unternehmens wird regelmäßig zu Gunsten des Unternehmens ausfallen.

Das ist dann noch harmlos aber es geht weiter:

Es ist davon auszugehen, dass bereits bei der Erhebung personenbezogener Daten die betroffenen Personen darüber informiert werden, zu welchen Zwecken sie genutzt werden, nämlich auch zur Werbung. Dann muss lediglich noch in der Weihnachtspost – wie bei jeder anderen Form der Werbung auch – auf die Möglichkeit hingewiesen werden

Also wer eine Weihnachtskarte verschickt, der muss noch einen grossen und langen Satz einfügen, wo man auf eine Widerspruchslösung informieren muss.

äxgüsi aber das sind doch DEPPERTE Dütsche die sowas erfinden – oder seh ich das als Ausländer falsch?

Übrigens ich bin gespannt ob eine Cookiewarnung ebensfall auf die Weihnachtskarte aufgeklebt werden muss – immerhin track ich den Verlauf via Trackingcode (zb Pakete).

Bin ich froh, dass die Schweiz eine DSGVO ähnliches Update durchführt ohne dass auf solchen Irrsinn eingegangen wird…

Ich habe nur noch 1 Schlusssatz und dann könnt ihr mir sagen, was ihr davon haltet und zwar lautet der:

Ach ich mag die Dütschen und ihr verquerten Humor




5 Kommentare

  1. Toni

    Genau, der pure dütsche Irrsinn. Wird leider noch schlimmer!
    Toni, (Dütscher)

    Antworten
    • Eric-Oliver Mächler

      als südländer der von euren witzigen gesetzen nicht betroffen ist – find ich das lustig 🙂 nur die leidtragenden der normale dütsche bürger tut mir leid 🙂

      Antworten
  2. Toni

    Hinweis! Fehler in der automatischen Antwort:

    Toni am 4. Dezember 2019 um 12:32
    Ihr Kommentar wartet auf >> Modertaion.<<

    Antworten
    • Eric-Oliver Mächler

      danke – für die info – da hat wohl wp was falsch übersetzt – da ich da noch nie was angepasst habe 🙂 danke

      Antworten
  3. Henning Uhle

    Hach, ich bin in der ausländischen Presse gelandet. Merci, wie man im südlichsten Bundesland so sagt. 🙂

    Ja, das versteht keine Sau, was die eigentlich mit dem DSGVO-Unsinn anrichten wollen. Leider hatte ich nur keine wirkliche Zeit, mich damit zu beschäftigen. Demnach kann ich auch nicht mit Sicherheit sagen, ob dieser geistige Durchfall tatsächlich ernst gemeint war. Ich nehme es aber an.

    Nebenher, und da bin ich ziemlich pedantisch: Lies mal deine Artikel Korrektur. Da sind nicht immer nur sprachliche Sonderbarkeiten dabei, die man der schweizer Bergluft zuordnen kann. Hach, ich bin gut drauf, vielleicht finde ich ja die Tage Zeit, mich mal mit der DSGVO-konformen Weihnachtspostkarte zu beschäftigen.

    Salut aus dem Nordosten der DACH-Region!

    Antworten

Trackbacks/Pingbacks

  1. DSGVO - Der Datenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg löschte seinen Twitter Account - […] – danke DSGVO. Naja in einem Land wo Weihnachtskarten schon abmahnfähig sind wegen der DSGVO überrascht mich sowas nicht…

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