Ich bin gerade auf einen Text vom deutschen Rechtsanwalt Dr T. Schwenke auf seinem Facebook Profil aufmerksam gemacht worden und ich denke dieser Artikel ist perfekt für meine Leser. Aus diesem Grund „klau“ ich ihn und veröffentliche ihn hier ebenfalls.
DSGVO und Twitter
Bye bye #Twitter
BVerwGE 6 C 15.18: Aufsicht muss bei Verstoß nicht vorrangig gg Betreiber soz Netzwerk vorgehen – und kann daher kein Nutzer mehr sein@lfdi_bw betreibt diesen Account nicht länger u löscht ihn nach letztem Gespräch m Twitter (zu Art. 26 #DSGVO) am 31.1.2020 😢 pic.twitter.com/qVdXekQ4eH
— LfDI Baden-Württemberg (@lfdi_bw) December 30, 2019
❌ Der Datenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg hat sich entschieden seinen vielgelobten Twitteraccount abzuschalten.* Grund: DSGVO und EuGH. Warum und was bedeutet es für Sie?
👨⚖ Der EuGH hat 2018 entschieden, dass Fanpagebetreiber für die Erhebung der Daten ihrer Besucher mitverantwortlich sind (und 2019 ebenso für Social Plugin-Nutzer). Dazu reicht es praktisch, dass Plattformbetreiber die Nutzerdaten für Werbezwecke einsetzen, der Fanpagebetreiber das weiß und die Fanpage aus eigenem Interesse nutzt. Konsequent weitergedacht, gilt das Urteil auch für Twitter-Accounts (s. dazu https://datenschutz-generator.de/eugh-urteil-like-button-c…/)
🤷♂ Diese Mitverantwortung für Accounts setzt eine spezielle Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO voraus. Die gibt es bisher nur bei Facebook-Fanpages und dort wird sie von deutschen Datenschutzbehörden für unzureichend gehalten (s. dazu: https://datenschutz-generator.de/facebook-update-seiten-in…/). Twitter bietet jedoch keine solche Vereinbarung, womit eine gewisse Widersprüchlichkeit für den Datenschutzbeauftragten mit der Twitter-Nutzung einherging.
🍪 Auch fällt es schwer ein strenges Cookie-Opt-In als Datenschutzbehörde zu fordern, wo man für Twitters Profiling zu Werbezwecken, selbst mitverantwortlich ist.
☹️ Behördlich kann ich die Entscheidung innerpolitisch daher nachvollziehen. Persönlich finde ich es sehr schade. Der Account zeigte, auf wie viel Interesse behördliche Informationen per Social Media stoßen können (was auch in anderen Bereichen zu beobachten ist).
Fazit
Auch wenn Herr Schwenke sagt, dass diese Massnahme übertrieben sei, finde ich es eine gute Sache. Wenn eine Behörde die regelmässig andere Firmen wegen der DSGVO abmahnt nun sich entscheidet weg von Twitter zu gehen, dann müssten eigentlich alle diese Netzwerke sofort verlassen. Ich sehe jetzt schon alle Deutsche in Panik ihren Twitter, Facebook, Instagram Account löschen…
Ach – danke DSGVO. Naja in einem Land wo Weihnachtskarten schon abmahnfähig sind wegen der DSGVO überrascht mich sowas nicht mehr wirklich.
Ich bin hier wirklich froh, dass die Schweiz der DSGVO nicht 100% folgt sondern die Regeln so anpasst, mit denen ich sogar leben kann. Ich sag nur – arme Deutsche, Franzosen, Österreicher ihr seid – der Saft möge mit euch sein 😛
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