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Deutschland: Livestreamer brauchen doch keine Rundfunklizenz

von | Nov 13, 2020 | Allgemein | 0 Kommentare

Schlagwörter: Deutschland - Livestream

Vor 3 Jahren ging in Deutschland ein Aufschrei durch das Land – nicht weil die Frauen in Köln massenweise belästigt worden sind (Zitat Armlänge Abstandhalten) sondern weil Livestreamer auf einmal eine Rundfunklizenz gebraucht haben. Die grossen Livestreamer haben nämlich die gleiche Lizenz gebraucht wie RTL, Pro 7 etc – kompletter Schwachsinn in meinen Augen. Siehe: Rundfunklizenz für Youtuber, Facebook, Snapchater oder Instagramer? Die Deutschen spinnen doch 🙂

Der neue Medienstaatsvertrag, der den Rundfunkstaatsvertrag am 7. November abgelöst hat, hat ein paar Verbesserungen gebracht

Neuer deutscher Medienstaatsvertrag lesen: https://www.chefblogger.me/doc/medienstaatsvertrag-deutschland-2020.pdf

Der neue Medienstaatsvertrag soll die Medienordnung modernisieren, indem er die Grenzen zwischen den verschiedenen Medienformen aufweicht. Entsprechend gelten für Livestreamer auf Twitch oder Youtube nun die gleichen Regeln wie etwa für das Fernsehen, die sozialen Medien oder für Nachrichtenformate. In der Praxis bedeutet das: Die meisten Streamer brauchen wohl keine Rundfunklizenz – solange sie durchschnittlich weniger als 20.000 Zuschauer erreichen.

Nicht lizenzpflichtig sind laut Medienstaatsvertrag nämlich Rundfunkprogramme, die „im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichen oder in ihrer prognostizierten Entwicklung erreichen werden“. Die für diese Berechnung notwendigen Daten sollen Plattformen wie Youtube und Twitch erheben.

Dumm ist nur, dass es keine wirklich offiziellen Zahlen von Twitch oder so gibt.

Berechnet werden soll demnach der Durchschnitt der Aufrufe pro Minute über die gesamte Dauer eines Livestreams. Diese Zahl werde wiederum über einen Zeitraum von sechs Monaten ermittelt

Eine Befreiung ist auch möglich
Von der Lizenzpflicht befreit sind ausserdem Programme, „die nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten“. Das schliesst laut DLM Videospielstreams aber nicht grundsätzlich aus: „Dies ist immer eine Entscheidung des Einzelfalls. Bei der Beurteilung der Bedeutung eines Rundfunkprogramms für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung können unterschiedliche Kriterien berücksichtigt werden. Dies sind beispielsweise der Grad der journalistisch-redaktionellen Gestaltung, der visuellen und/oder akustischen Gestaltung, der vom Veranstalter eröffneten Möglichkeiten einer Interaktion mit und zwischen den Nutzern oder auch die Häufigkeit und die Dauer der Ausstrahlung.“

Und wenn die zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) den genannten Kanälen keine Bedeutung für die Meinungsbildung zumisst, dann könnten Sie ganz von der Lizenzpflicht ausgenommen werden

Fazit

Es bewegt sich was im grossen Kanton da im Norden. Diesmal haben sie nicht (noch nicht) den Verstand verloren sondern sogar was überlegt.

Schön zu sehen, dass die Politiker doch noch das Hirn eingeschaltet haben und sich was überlegt haben. 20’000 regelmässige Zuschauer, das ist sehr viel. Hoffe wir das sie nicht auf die Idee kommen, dass die Anzahl View eines Videos auch noch nichts aussagt – da kenn ich Youtuber die machen Millionen von Views pro Video – das würde denen das Genick brechen 🙂





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