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cpx online active AG wegen Spam eMails verurteilt

von | Jan 12, 2023 | Allgemein | 4 Kommentare

Schlagwörter: Gericht - Recht - Schweiz

Ich höre bald seit 20 Jahren immer wieder von selbsternannten Experten, dass der Einsatz von Newsletter total out ist – aber im Gegenteil – die Wahrheit liegt Lichtjahre davon entfernt – denn auch 2023 gehört sie zu den erfolgreichsten Marketingmassnahmen die ein Unternehmen verwenden kann.

Denn man hat bei einem Newsletter die absolute Kontrolle über den Inhalt und seine Datenbank und ist nicht den Irrungen und Wirrungen eines verrückten Amerikanischen Multimilliardärs wie Zuckerberg mit Facebook und Instagram, Sundar Pichai bei Google und Youtube oder die chinesische Regierung bei Tiktok angewiesen. Diese machtgierigen Leute können jeder Firma aus Lust und Laune den Zugang sperren und zack ist man weg vom Fenster – hat man aber eine gute gehende Webseite und einen eigenen Newsletter – dann hat man immer noch direkten Kontakt zu den Kunden.

Der Nachteil eines Newsletters ist halt schon, dass man wissen muss was man tun darf.

Das Urteil

Da hat sich eine Firma aus meinem Kanton St.Gallen in der Schweiz nicht daran gehalten. Sie haben nicht nur Millionen von ungefragten Spam-Mails verschickt sondern auch noch gleich Werbung für Geldspiele gemacht.

Diese Firma wurde angezeigt und verurteilt und zwar wegen den folgenden Punkten

  1. Mehrfache Widerhandlung gegen das Bundesegetz gegen den unlauteren Wettbewerb
  2. Mehrfaches Werben für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele in der Schweiz

Die cpx online active AG Firma muss nun ganze 5’000 CHF Busse bezahlen

Die Firmengeschichte

FM1Today ist der Sache noch weiter gegangen und hat einen spannenden Report über das Konstrukt der Firma durchgeführt.

Ihr Artikel über diesen Fall findet man hier:
https://www.fm1today.ch/ostschweiz/stgallen/5000-franken-busse-rheintaler-firma-wegen-spam-verurteilt-149592683

Kunden

Wenn man ins Schlangennest nun ein wenig absteigt, dann findet man Kunden wie Unicef Deutschland die mit dieser Firma wohl zusammenarbeiten wie auch eine Bank

Auch der Deutsche Blog Teufelswerk hat bereits über dieses Unternehmen berichtet

Die Firma versucht sich nun weiss zu waschen

Jetzt kommt was ganz lustiges – ich habe ein wenig über die Firma gegoogelt und bin schnell auf Trustpilot gestolpert. Da kann man Firmen bewerten. Auch cpx online active AG ist da unterwegs und wenn man das ganze ein wenig durchscrollt sind 99% nur negativ wie der folgende Ausschnitt zeigt

Das waren alles Bewertungen aus den letzten Tagen des 2022. Aber das Unternehmen hat wohl gemerkt, dass es bald ein rauher Wind gibt und so haben sie vor wenigen Tagen angefangen ≪whitewashing≫ zu betreiben. Sie posten da gerade massive Fakebewertungen die natürlich alle immer nur extrem-gut sind.

Das Gesetz

Ich habe mir jetzt mehrere „Jahre“ alte Artikel durchgelesen (Erste Erwährung des Unternehmens war 2012) über dieses Unternehmen und sie waren nicht sehr schmeichelhaft. Da hat ein Unternehmen wohl jahrelang ganz Europa mit ihren Spam eMails überschwemmt und dank ihrem Firmenkonstrukt konnte auch niemand wirklich belangt werden – das hat ja das FM1Today auch selbst – wie auch die Staatsanwaltschaft – auch lernen müssen. Ich weiss nicht wie lange die schon gegen das Unternehmen eine Untersuchung geführt haben – aber ich denke es ist sicher 1-2 Jahre alt.

Das würde nämlich passen, denn in der Schweiz kenne ich keinen Fall wo eine Firma wegen Spam verurteilt worden ist, aber es gibt seit Ende 2019 das neue Geldspielgesetz und da sind die Politiker und Beamte ganz scharf darauf. Damals wurde nämlich in der Schweiz beschlossen, dass man den Zugriff auf böse Webseiten sperren darf.

Ich kann zb keine Deutsche Spielhöllenwebseite aufrufen – das wird abgefangen – ja genau wie die chinesische digitale Mauer. Im Fall von Glückspiel wird man auf Schweizer Kasinos weitergeleitet – unsere Politiker haben es halt nicht gerne wenn ich in einem Kasino in Deutschland online spiele – sie wollen das Geld für CH Kasinos haben…. Total doof – aber die Schweizer lieben das Gesetz über die bösen Ausländer äh Webseiten.

Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass dieses Unternehmen nur deswegen Untersucht worden ist, weil sie Glückspielwerbung gemacht hat.

Und die White-Washing-Aktion des Unternehmens ist auch ganz lustig. Sie versucht ihr Image aufzupolieren in dem sie wohl gekaufte positive Bewertungen überall freischalten lässt. Das ist auch ein guter Trick den vielen Firmen hier verwenden, immerhin kostet eine Google Bewertung auch nur ein paar Franken / Euro und wenn man das Budget hat, kann man seine Bewertungen so ziemlich hoch-manipulieren.

Was lernen wir daraus?

Wie immer bei meinen grösseren Artikeln versuche ich herauszufinden was man hier draus für das eigene Business lernen kann. Zuerst einmal der Image-Schaden von so einem Fall ist viel grösser als die Busse. Obwohl ich mir sicher bin, dass dieses Unternehmen nun auch in der EU mit der DSGVO in eine sturmfront geraten wird. Und da ist die Busse bedeutend höher – soviel ich weiss kann da ein Unternehmen mit 4% des Jahresumsatz gebüsst werden bis hin zu 20’000’000 €…

Das erste was ich lerne ist – Finger weg von Geldspiele und Finger weg vom Spamen.

Ein Unternehmen sollte keine Adressen kaufen, sondern diese Adressdatenbanken organisch füllen. Jeder der mit der Firma – zb einem Online Shop ein Geschäft gemacht hat, kann man also auch per Newsletter anschreiben. Also ist es wichtig dass man eine saubere und funktionierende Webseite hat und dann kann das fröhliche Adressensammeln beginnen. So mach ich das mit meinen Online Shops die ich für meine Kunden oder für mich betreue immer so. Ebenfalls kann man auch an einem POS Adressen sammeln usw. Ihr seht es gibt viele Mittel und Wege um legal an solche Adressen ranzukommen – aber ja es braucht harte Arbeit.

Wenn man aber ein Unternehmen ist, wo man sowas auslagern möchte – wie hier diese TFBank oder Unicef Deutschland, dann sollte man schon mal Zeit und Energie investieren um das Partnerunternehmen zu untersuchen.

Schaue ich nur schon die Webseite von dieser cpx online active AG Firma an, da graut es mich

Diese Webseite ist ziemlich veraltet aufgebaut – selbst ihr Theme ist jetzt 4 Jahre alt – und die Information auf ihrer Webseite sagt überhaupt nichts aus. Ich würde so einer Webseite nicht mal meine eMail Adresse geben wenn ich 100002564654% was gewinnen würde….

Also sollte auch als Konzern checken mit wem man zusammenarbeiten möchte und ja auch Subunternehmer gehören dazu. Ich weiss in diesem Leadbusiness gibts auch in der Schweiz und in Deutschland viele sehr fragwürdige Unternehmen und das ist ein gutes Zeichen, dass man lieber den normalen Newsletter-Adressen-sammeln-Weg gehen sollte anstatt solche Abkürzungen wo man über kurz oder Lang irgendwann mal in den Medien landet.

Ebenfalls lernen wir schön, dass white-washing – oder auf Deutsch gesagt – das weiss waschen – bringt überhaupt nichts. Der Ruf von Trustpilot, Yelp, Kununu oder wie sie auch immer heissen – ist sehr fragwürdig. Viele dieser Portale checken nicht ob so eine Bewertung echt ist oder gekauft – wie auch? Sie lassen alles zu und selbst ganz offensichtliche Fakes werden ignoriert. Aus diesem Grund ist die eigene Nase wohl das wichtigste Instrument um zu sehen ob ein Unternehmen wirklich was taugt oder nicht.

Kurz gesagt – für ein Unternehmen ist der einfache und billigste Weg oft nicht der Weg der am Besten ist! Und das können wir daraus lernen. Achja haltet eure Finger sauber und macht keinen Ärger ist auch noch ein gutes Learing aus diesem Fall 🙂

Und bis dann wünsch ich euch happy Business…





4 Kommentare

  1. Jörg Eugster

    Danke für diesen Post. War sehr aufschlussreich. Meines Wissens ist das der erste Fall, da jemand wegen Spam in der Schweiz verurteilt wurde, nur mein Kenntnisstand.

    5000 Franken Busse ist wenig, in der Zeit haben sie vermutlich das x-fache an Umsatz damit gemacht.

    Antworten
    • Eric-Oliver Mächler

      danke fürs lesen.
      ja die strafe ist für ein unternehmen sicher ein witz – aber es ist eines der ersten male wo sowas passierte. darum musste ich darüber bloggen. bin gespannt ob nun die dsgvo da auch noch kommt – immerhin führt die spur nach österreich

      Antworten
  2. stefan

    seltsamer Bericht hier – es gibt gar keine Verurteilung (habe extra bei Gericht nachgefragt) es war nur ein vorläufiges Angebot, da die Behörde den Fall nicht prüfen wollte und es mit einem Angebot zum Abschluss bringen wollte ohne sich eine Rechtfertigung dazu anzuhören. da waren wohl „höhere Kräfte am Werk. Das Angebot haben die fälschlich angeprangerten nicht angenommen haben. Somit gilt weiterhin die Unschuld Vermutung und jemand hat wohl einen Hass auf die – vermutlich ein Wettbewerber oder ehemaliger Mitarbeiter? Jedenfalls ist der Bericht sehr aufwendig und scheint wohl im Zusammenhang zu stehen.

    Antworten
    • Eric-Oliver Mächler

      wie ich sehe kommen sie aus österreich – dann kennen sie wohl unsere rechtssystem nicht. es gab ein strafbefehl und das ist ein urteil. das kann man natürlich weiterziehen aber zZ ist die firma verurteilt.

      Antworten

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