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Deutschland hat kostenpflichtige Webinare verboten

von | Nov 9, 2023 | Allgemein | 0 Kommentare

Schlagwörter: Deutschland - Gericht - kicher

Wie ihr wisst, ist es kein Geheimnis, dass ich meine Nachbarn da im Norden – ja das ganze Land – ich meine, das Land genannt Deutschland, hin und wieder zum Lachen finde. Die haben immer wieder skurrile Ideen, die sie dann knallhart durchdrücken.

So gibt es ja in diesem Land schon seit einiger Zeit Streit zum Thema Webinare, auch Fernunterricht genannt. Da hat es ja schon vor ein paar Monate mal einen Aufschrei gegeben als Deutschland verkündet hat, dass man eine staatliche Zertifizierung braucht, wenn man Webinare anbietet. Damals ging man aber davon aus dass man mindestens 49% davon im Fernunterricht und 51% Live haben muss.

Nun gabs ein Gerichtsfall in Deutschland, der mal wieder die ganze Rechtssprechung über den Haufen wirft. Und zwar hat das Landgericht Hamburg einen Fall gehabt (304 O 277/22). Da hat ein Coach ein Online Coaching angeboten mit 235 Schulungsvideos ca 40 Stunden Videos – dazu soll es 3 wöchentliche Zoom-Meetings à 2 Stunden geben – das hätte dann irgendwas über 6000€ kosten sollen.

Der Kunde ist dann kurz darauf von diesem Vertrag zurückgetreten und dann gings vor Gericht.

Das Gericht hat dann entschieden, dass dieser Vertrag nichtig ist also gar nie zustanden gekommen sei.

Entscheidend war hier die Frage, ob hier eine „ausschliesslich oder überwiegend räumliche“ Trennung von Lehrer und Schüler vorliege. Das Gericht argumentierte hier mit der Gesetzesbegründung von 1975 und entschied, dass „räumliche Trennung“ hier wörtlich verstanden werden müsse.

Bisher ging man davon aus, dass es ausreicht, wenn über 51% des Webinars live durchgeführt wird und der Kunde direkt Fragen stellen kann, also online in einem Zoom-Meeting oder Ähnlichem.

Jetzt hat das Gericht jedoch entschieden, dass man tatsächlich physisch anwesend sein muss und nicht nur über Zoom arbeiten kann.

Fazit

Ja das ist typisch Deutschland – da werden Gesetze gemacht die nicht von der Politik geformt wird, sondern von den Gerichte. Also bevor ein Gesetz in diesem Land nicht vor Gericht behandelt wurde, ist es komplett „rechtsunsicher“ – und selbst bei jedem neuen Gerichtsfall wird die Deutung des Gesetz wieder anders sein – nun wissen wir auch warum diese Ureinwohner da im Norden alle so klagefreudig sind 🙂

Bei diesem Prozess ging es also um DIE Frage, wann ist ein Fernunterricht ein Fernunterricht und dafür haben sie so ein modernes Gesetz aus dem 4 Jahrhundert vor Christus äh 1974 genommen.

Bisher gab es laut dem Gericht zu diesem Gesetz nur wenige Urteile, und selbst damals hat man einen Unterricht der mit Ton in einen anderen Raum übertragen wurde als Fernunterricht klassifiziert und somit muss das Zertifiziert werden.

Heute aber dank dem Internet wo jeder Influencer sagt – mach ein Online Kurs – verkaufe ihn teuer und werde mit passivem Einkommen im Schlaf Millionär… tauchen solche neuen Angebote täglich auf.

Ich bin ja kein Anwalt 🙂

Aber ich verstehe das so, dass von nun an Livewebinare immer noch zugelassen sind und man die auch nicht zertifizieren muss – ist ja ein Live-Unterricht… Doch viele Webinare sind tatsächlich nichts anderes als vorab aufgezeichnete Konserven, die abgespielt werden (also Aufzeichnungen). Diese Praxis ist ab sofort verboten. Und ja, ich spreche hier nur von kostenpflichtigen Angeboten; kostenlose sind von all diesem Drama nicht betroffen.

Aber nach diesem neuen Gerichtsurteil ist diese Deutung wieder falsch.
Denn jetzt sind selbst Live-Webinare verboten, weil sie ja nicht mehr im gleichen Raum erfolgen sondern digital – und somit müssen alle diese Zertifizierung machen und sonst sind sie halt verboten.

Das wird also viele Online Webinare killen.

Lustig ist ja – wenn man das genau anschaut – dann dürften die Schulen gar keine Online Schulungen mehr anbieten – ausser jeder Lehrer ist von dieser ZFU zertifiziert… Ach – wäre ich noch ein Schüler – würde ich ihn beim nächsten Mal vor dem Unterricht direkt nach dem Zertifikat fragen und wenn er sie mir nicht sofort zeigen kann – würde ich frei machen… Schade 🙂

Für alle meine LeserInnen aus Deutschland – hier könnt ihr einen Antrag für die Zulassung einreichen: https://zfu.de/antraege.html

Kosten tut es nicht wenig

Die Zulassungsgebühr beträgt in der Regel nach der derzeitig gültigen Gebührenordnung 150% des Verkaufspreises des zugelassenen Fernlehrgangs. Geht der endgültigen Zulassung des Fernlehrgangs eine vorläufige Zulassung voraus, erhöht sich diese Gebühr auf 200% des Verkaufspreises.

Die Mindestgebühr für die Zulassung beträgt 1050.00 €.

Nun fragt ihr euch sicher, ob ich das ein gutes oder ein schlechtes Urteil halte und ich muss hier das gleiche antworten wie die Anwälte -> „kommt drauf an“

Das man 2023 ein Gesetz aus 1974 nimmt für einen heutigen Fall ist schon ein wenig komisch. Die Schweiz hat auf Druck der EU ja auch erst gerade ihr Datenschutzgesetz angepasst, und das alte war immerhin aus dem Jahr 1995. Also wäre es an der Zeit dass die Regierung in Deutschland sich mal wieder an die Arbeit machen soll und ein neues Gesetz aus dem Boden stampfen sollte. Aber wir alle wissen das 2023 die Politiker lieber über den neuen Krieg reden als Probleme von ihren Bürgern zu lösen (Ist ja das gleiche wie in der Schweiz).

Nun hat man ja das Gesetz damals genommen damit man die Qualität dieser Angebote überprüfen kann – was ja wirklich nicht schlecht wäre. Gibt ja genügend Schrott auf dem Markt. Aber das man dafür den Weg über ein Kontrollamt schafft ist wirklich übertrieben. Ich würde es besser finden, wenn es so ein freiwilliges Zertifikat (zb wie das mit Bio usw) geben würde. Dieses Zertifikat könnte man dann in die Webseite einbauen und die Kunden würden sehen, dass es eine Zertifizierung gibt – natürlich dürfte es auch nicht so teuer sein, sondern schnell und einfach erhaltbar sein 🙂 Das wäre meine Idee – aber dann kann man die Firmen nicht mehr auspressen…

Nun ich bin gespannt wie es weitergeht – das nächste Gericht sagt sicher wieder was völlig anders. Auf alle Fälle bin ich froh, dass ich nicht in Deutschland wohne wo alle immer mit einem Bein im Gefängnis sind…

Als nächstes gibts noch ein paar Links mit Texte von Anwälte 😛 wenn ihr mir nicht traut liest da weiter….

Links

Hier findet ihr das Urteil in digitaler Form

LG Hamburg: Online-Coachings nur mit Zulassung nach FernUSG – sonst keine Zahlungspflicht des Teilnehmers

„Masterclass“ für Online-Shops: Coaching braucht Zulassung als Fernunterricht

Vertrag über Online-Coaching nach Urteil des LG Hamburg nichtig

LG Hamburg: Online Coaching Vertrag unwirksam, weil keine Zulassung als Fernunterricht vorlag





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