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Der deutsche „Black Friday“ Krieg läuft immer noch

von | Nov 23, 2017 | Allgemein | 0 Kommentare

Schlagwörter: featured - Markenrecht - Recht

Hier in diesem Blog habe ich ja schon öfters Dinge übers Markenrecht berichtet.

Letztes Jahr habe ich ja das 1. mal über den Deutschen Black Friday Krieg gehört und auch berichtet (Linktipp: Der totale deutsche „Black Friday“ Krieg), und morgen ist ja wieder Black Friday. Ich bin ja eigentlich davon ausgegangen, dass der Black Friday jetzt beendet ist und alles wieder normal abläuft – aber wie ich heute gelesen habe – ist der noch lange nicht vorbei.

Und zwar habe ich einen Blogbeitrag bei Online Marketing Rockstars gesehen, wo schön gezeigt wird, dass der Krieg richtig schmutzig geführt wird. Und zwar dürfen anscheinend alle Firmen die eine Black Friday Kampagne fahren eine Lizenzgebühr dieser Firma abdrücken und wie man so schön hört liegt die im „utopisch im hohen fünfstelligen Bereich“.

Trotzdem wollte sich Simon Gall gegen das Geschäftsgebaren wehren – und erwirkte gegen die Super Union Holdings Ltd. und die Black Friday GmbH am 30. Oktober eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Düsseldorf (inzwischen nicht mehr online einsehbar). Der Inhalt: Beiden Antragsgegnerinnen ist auf Grund besonderer Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung untersagt, gegenüber Simon Galls Kunden zu behaupten, das Verwenden von “Black Friday” in ihrer Werbung sei eine Verletzung der Wortmarke. Auch das Einstellen von Angeboten auf black-friday.de und das Verlinken auf die Website stelle keine Verletzung der Wortmarke dar.

Die Black Friday GmbH und Geschäftsführer Konrad Kreid reagierten einige Tage später ihrerseits mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt. Diese richte sich gegen einen in der Veröffentlichung nicht näher genannten Marktteilnehmer und “u.a. gegen die Veröffentlichung einer irreführenden Pressemeldung, in der suggeriert wird, dass die eingetragenen Markenrechte in Deutschland keinen Bestand haben und jeder, ohne Rücksicht auf die eingetragene Marke, mit dem Begriff werben kann.” Der Rechtsanwalt Dr. Alexander Hogertz, der mit seiner Kanzlei Hogertz LLP die Markeninhaberin Super Union Holdings Ltd. vertritt, war auf Anfragen von OMR für kein Statement verfügbar.

Selbst Amazon wurde schon Ziel eines Angriffs von dieser komischen Firma aus Hongkong die ja die Markenrechte „noch“ besitzt

Dass die Super Union Holdings Ltd. bei der Durchsetzung des Markenrechts auch vor den ganz großen Dickschiffen der Branche nicht zurückscheut, hat sie Anfang November unter Beweis gestellt. Vor dem Landgericht Hamburg reichte die Markeninhaberin aus Hong Kong Klage gegen Amazon ein. Der E-Commerce-Riese will sich zu laufenden Verfahren zwar nicht äußern, spricht in einer kurz darauf veröffentlichten Pressemitteilung allerdings ausschließlich vom “Cyber Monday” und der “Cyber Monday Woche” – die Wortmarke “Black Friday” wird nicht genannt. Ob der Fokus auf die selbstkreierten Schnäppchentage sowieso geplant war, lässt sich nicht feststellen. Bleibt die Frage, ob sich Amazon von einem drohenden Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro beirren lässt.

Ihr müsst den Beitrag von Online Marketing Rockstars wirklich lesen!!

Eine sehr spannende und interessante Sache was da gerade in Deutschland abläuft. Ich wünsche meinen Nachbarn da im Norden guten Nerven.

Black Friday in der Schweiz?

Ich bin jetzt neugierig geworden ob denn Black Friday auch in der Schweiz als Marke geschützt worden ist und habe kurz die Abfrage gestartet. Wie man sehen kann, gibts 2 Eintragungen.

aber wie man auch sehen kann, sind beide Marken gelöscht.

Lustigerweise kommen beide Einträge aus meiner Stadt 🙂 Ich bin dann bei der Wortmarke und nicht bei der Bildmarke mal genauer schauen gegangen und das sieht man

Wie man schön sehen kann, war diese Sache von 1999 bis 2009 geschützt und dann nicht mehr. Und zwar war Black Friday bei Unterhaltung, Ausbildung und sportliche/kulturelle Aktivitäten geschützt.

Es ist noch lustig – so um 1999 herum gab es hier in der Stadt St. Gallen eine Mode bei den Disco – da wurden sogenannte Black Fridays durchgeführt – das waren eigentlich so Techno und andere Anlässe. Da in meiner Teenager Zeit habe ich dazu viele Nächte durchgetanzt 🙂 Und nun 20 Jahre später werde ich durch einen Blogbeitrag daran erinnert 🙂 Aber eben es ist nicht das Black Friday von dem wir heute reden.

Also in der Schweiz finde ich keinen Schutz – also gibts keinen Black Friday Krieg in der Schweiz 🙂

p.s ich sollte mir wirklich noch überlegen, ob ich in den nächsten Stunden auch noch ein Black Friday Angebot für meinen Online Shop unter www.meine-haare.ch machen sollte 🙂 1 Milliarde Umsatz wäre wirklich cool…





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Trackbacks/Pingbacks

  1. Darf man das Wort Webinar noch verwenden? Oder verstösst es gegen den Markenschutz? - […] persönlich erinnert diese Geschichte an den Schutz des Wortes “Black Friday” (Der deutsche “Black Friday” Krieg läuft immer noch).…

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