Jemand zu ermorden ist in Deutschland womöglich bald so strafbar wie ein Adblocker zu verwenden

von Eric-Oliver Mächler | Aug. 20, 2025 | Allgemein | 0 Kommentare

Schlagwörter: AdblockDeutschlandGericht

Ach auf diesen Titel bin ich echt stolz und er hat garantiert ein paar getriggert. Aber stellt euch mal das folgende Gespräch vor.

Person 1: Warum sitzt du für 40 Jahre im Gefängnis?
Person 2: Ach, ich habe meine nervige Schwiegermutter extra überfahren wie das halbe Dorf. Was hast du für deine 40 Jahre gemacht?
Person 1: Nun, ich habe einen Adblocker im Browser verwendet, als ich die Bild Zeitung online lesen wollte…

Jetzt denkt ihr sicher „Jetzt sind dem Mächler doch die letzten Hirnzellen gestorben“ – ich kann’s euch nicht mal verübeln.

Sorry aber leider geht’s mir gut 🤣.

Wir alle haben ja schon von der komplizierten Beziehung der Deutschen mit dem Internet gehört. Am liebste hätte der Staat alles zensiert, und der Bürger selbst möchte weder Google Maps noch IP und schon gar keine Cookies sehen.

Vor allem der „freie Journalismus“ bei meinen Nachbarn im Norden ist ein Frontkämpfer im Kampf gegen das Internet.

So hat der Axel Springer Verlag eine Klage vor Jahren angezettelt gegen Eyeo – einem Adblocker Hersteller. Ursprünglich wurde die Klage vor einem Hamburger Gericht abgewiesen. Zwar hat der Verlag mehrfach gegen Eyeo Niederlagen einstecken müssen, doch jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass zentrale technische und rechtliche Fragen ungeklärt sind. Doch genau die sind es, die eine entscheidende Wendung bringen könnten.

Der Axel-Springer-Verlag argumentiert damit, dass Werbeblocker die Darstellung der Webseiten manipuliert und damit gegen das Urheberrecht verstösst. Es geht um die Beeinflussung von Datenstrukturen und um die unberechtigte Umarbeitung von Computerprogrammen. Faktisch korrekt, denn der Webserver schickt die HTML-Datei an den Computer des Nutzers, doch der Renderer des Webbrowsers erhält nur die manipulierte Version. Betrachtet man es von dieser Perspektive, wäre der Einsatz von Werbeblockern nicht zulässig.

Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren aufgrund dieser Unzulänglichkeiten jetzt wieder an das Oberlandesgericht Hamburg verwiesen. Im Detail heisst es, dass die vorherigen Instanzen die technischen Besonderheiten eines Browsers nicht berücksichtigt habe. Dabei gebt es insbesondere darum, wie virtuelle Maschinen aus dem empfangenen Bytecode einen Objektcode generieren. Wird an dieser Stelle manipuliert – was die Werbeblocker tun – kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Verstoss gegen das Urheberrecht vorliegt.

Sollte ein solches Urteil durchgehen, wäre Deutschland nach China erst das zweite Land, das Werbeblocker weitestgehend verbietet.

Anscheinend ist alles bereits so heikel, dass selbst Daniel Nazer, Senior IP & Product Counsel bei Mozilla, vor dieser Sache warnt.

Ich persönlich wäre ja nicht überrascht von so einem Fall. Deutschland und Digitalisierung – so sagen meine Freunde aus dem Land – sind wie Öl UND Wasser. Dazu kann ich jetzt nicht viel sagen – denn der einzige Berührungspunkt mit der Digitalisierung von Deutschland den ich habe ist, wenn ich nach Deutschland reise (extreme 30 km entfernt), dass ich dann so 20–100 SMS vom „RoamingInfo“ bekomme, die so starten mit „Willkommen in Deutschland“ und dann warnen sie mich über teure Roamingkosten…

Ich bin gespannt, wie dieser Gerichtsfall weitergeht und ob Deutschland bald ihr Ziel erreicht, das digital abgeschottetste Land nach China zu werden.

Also geniesst eure Adblocker noch so lange, wie es geht.

Was denkt ihr – ist Adblocker böse oder nicht?

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