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Gerichtsurteil: Ein teurer Hass-Post

von | Mrz 22, 2017 | Allgemein | 1 Kommentar

Schlagwörter: Facebook - featured - Recht - Social Media

Dass das Internet kein freier Raum ist, sollte langsam jeder begriffen haben. Aus diesem Grund sollte man nicht jeden Stammtischspruch auf Facebook posten der einem durch den Kopf schwirrt.

Diese Erfahrung durfte hier in St.Gallen ein Facebook Kommentator erfahren. Er hat nämlich zu einem Beamten auf Facebook eine Drohung gepostet im Stil von „Er soll sich einen Strick nehmen, bevor es ein anderer täte“ – die Quittung hat er jetzt erhalten – 9900 CHF Busse gabs.





1 Kommentar

  1. Tony Katz

    Im Sinne der Menschenrechte „die Würde des Menschen ist unantastbar“ eigentlich ganz richtig, wobei hier eine Mischung aus Aufruf zum Selbstmord bevor ein Mord eintreten könnte erfolgte. Auch wenn nicht ernstgemeint (aber vielleicht doch im Herzen gewünscht?) sollte man soetwas lieber lassen. Kann man nicht schreiben, wie: ich empfinde Ihr Verhalten als höchst ungerecht und habe mich sehr darüber geärgert oder ich hoffe, mein Ärger über dieses Verhalten wird nicht bei mir alleine bleiben, sondern bald zu persönlichen und politischen Änderungen führen…

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