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Deutschland mahnt Clubouse ab

von | Jan 27, 2021 | Allgemein | 2 Kommentare

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Stellt euch vor, ihr sitzt irgendwo auf der Welt und entwickelt eine kleine App – die dann Viral geht und von der die ganze Welt spricht. Ihr seid noch Mitten in der Entwicklung des Services und dann bekommt ihr Post aus einem unbekannten Dorf mit dem Namen Berlin. Niemand in eurer Firma hat von diesem Berlin gehört und weiss noch nicht mal wie man es korrekt ausspricht. In diesem Brief werdet ihr abgemahnt und wenn ihr nicht sofort etwas tut, müsst ihr diesem Dorf Schutzgeld bezahlen….

Glaubt ihr das kann euch nicht passiert?

Das ist gerade Clubhouse passiert!!

Die Verbraucherzentrale Bundesverband aus Berlin hat Clubhouse abgemahnt.

1. In einem Schreiben an die Alpha Exploration Co. in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien bemängeln die Verbraucherschützer, dass der Dienst in Deutschland ohne das erforderliche Impressum betrieben werde.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutz-Hinweise lägen nicht wie vorgeschrieben auf Deutsch vor, sondern nur auf Englisch.

3. Da Clubhouse die erfassten Adressbücher alle auswertet und sie zb mit Werbung belästigen könnte. Damit verstoße Clubhouse gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung.

In der Abmahnung an den Betreiber von Clubhouse fordert der VZBV die Abgabe einer „strafbewehrten Unterlassungserklärung“.

Fazit

Ich weiss nicht ob ich lachen oder weinen soll. Eine Gruppe alter weisser Männer und Frauen jammern wegen Datenschutz rum, aber gleichzeitig schickt ihre Kanzlerin die Polizei vorbei wenn Kinder auf dem Spielplatz spielen oder Teenager angebliche ilegale Partys feiern.

Deutschland ist echt ein 3. Weltland in dieser Sache.

Sie denken sie regieren die Welt – und dann sind sie überrascht wenn man ihnen den nackten Arsch zeigt (wie der US Präsident Trump).

Ich bin ja gespannt, ob Clubhouse darauf reagiert oder nicht. Wie lange der Abmahnwahnsinn noch in Deutschland grasiert?

Was denkt ihr?





2 Kommentare

  1. Rhianna

    Man kann nicht einfach Telefonnummern mit samt dem Namen an Dritte weitergeben ohne das ausdrückliche Einverständnis des Besitzers der Telefonnummer. Aber Whatsapp macht das genau wie die Clubhaus App, beides geht gar nicht. Dazu sind die Apps nicht mal quelloffen und in privaten Händen, was das Problem noch verschärft.

    Antworten
    • Eric-Oliver Mächler

      in CH gibts so ein einverständniszwang nicht – wir sind nicht in deutschland aka dsgvo land 😛

      Antworten

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