Webshops brauchen ab sofort einen Widerrufsbutton – Was du jetzt wissen musst

von Eric-Oliver Mächler | Juni 19, 2026 | eCommerce | 0 Kommentare

Schlagwörter: DSGVO - EU - shop - WooCommerce

Ab dem 19. Juni 2026 gibt es ein neues Gesetz für den Online-Handel. Unternehmen in der Europäischen Union müssen auf ihren Webseiten einen sogenannten Widerrufsbutton bereitstellen.

Ziel ist es, dass Kunden / Käufer einen Vertrag genauso leicht widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben – also mit wenigen Klicks, ohne Umwege über E-Mail, Brief oder Telefon. Doch was bedeutet das konkret?

Video

Was ist der Widerrufsbutton

Der Widerrufsbutton ist eine gesetzlich vorgeschriebene elektronische Funktion auf Websites und in Apps, über die Kunden / Käufer einen online abgeschlossenen Vertrag direkt widerrufen können.

Konkret muss ab dem 19. Juni 2026 auf jeder Website, über die Verträge mit Kunden / Käufern abgeschlossen werden können, eine gut sichtbare Widerrufsfunktion verfügbar sein.

Diese muss während der gesamten Widerrufsfrist (also in der Regel 14 Tage) erreichbar sein. Es ist egal, ob es ein Button ist oder ein Link, er muss einfach klar beschriftet sein.

Geeignete Beschriftungen wären zum Beispiel: – „Vertrag widerrufen“ – „Widerruf erklären“.

Nicht erlaubt sind unklare Bezeichnungen wie „Kontakt“, „Serviceanfrage“ oder „Hilfe“.

Solche Formulierungen reichen nicht aus und können sogar Abmahnrisiken bergen.

Also hier gibt es bereits klare Regeln gegen das sogenannte „Dark Pattern“, wie z. B. oft bei Cookie-Popups betrieben wird, wo der Ablehnen-Button gerne designtechnisch versteckt wird.

Warum wurde das Gesetz eingeführt?

Die Idee dahinter ist simpel und überfällig.

Viele Verträge lassen sich heute mit wenigen Klicks online abschliessen – ein Kauf im Webshop, eine Buchung, ein Abonnement. Einen Vertrag zu widerrufen, ist dagegen oft umständlich. Verbraucher müssen nach Kontaktmöglichkeiten suchen, eine E-Mail formulieren oder ein Formular ausfüllen und per Post schicken.

Das soll sich ändern. Die neue Regelung stellt klar: Wer einen Vertrag digital abschliessen kann, muss ihn auch digital widerrufen können – mit demselben Aufwand wie beim Abschluss.

Rechtliche Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2023/2673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Oktober 2023 zur Änderung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU. In Deutschland wird die Richtlinie durch § 356a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) umgesetzt.

In welchen Ländern gilt dieses Gesetz

Es ist ein Gesetz in der EU – also müssen alle Mitgliedsstaaten in der EU es umsetzen. Am 19. Juni 2026 – also heute – muss es eingebaut sein.

Nun aber aufgepasst – vor allem Schweizer Online-Shop-Betreiber, spitzt eure Ohren. Wer nur Kunden aus der Schweiz hat, der kann also beruhigt sein, hast du aber auch regelmässig Kunden aus der EU und lieferst dorthin, ja dann solltest du sofort so einen Widerrufsbutton in deine Webseite einbauen.

Für welche Verträge gilt diese neue Pflicht?

Die Widerrufsbutton-Pflicht betrifft Online-Fernabsatzverträge zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen/Verbrauchern (B2C), für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Betroffen sind Verträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, insbesondere: – Webshops und Online-Marktplätze (eBay, Amazon, etc.) – Online-Formulare – Buchungsseiten (Hotels, Reisen, Events) – Apps (sofern darüber Verträge abgeschlossen werden können) – Streaming-Dienste und digitale Plattformen.

Die Pflicht gilt für: – Physische Waren (Kleidung, Elektronik, etc.).
Digitale Inhalte und Dienstleistungen (E-Books, Online-Kurse, Software, Streaming).
Abonnements und wiederkehrende Leistungen – Finanzdienstleistungen (Versicherungen, Kredite, Anlageprodukte)
sofern online vermittelt oder verkauft.

Wichtig: Auch Händler, die ihre Produkte über Online-Marktplätze wie eBay oder Amazon anbieten, müssen sich an die neuen Regeln halten. In der Regel ist technisch zwar der Marktplatzbetreiber zuständig – der einzelne Händler bleibt aber rechtlich involviert.

Gibt es Ausnahmen?

Die Pflicht gilt NICHT in folgenden Fällen:

Nach Kundenspezifikation angefertigten Waren (z. B. personalisierte Produkte), schnell verderblichen Waren, entsiegelten Hygieneartikeln, entsiegelten Ton-, Video- oder Software-Downloads (nach Beginn des Downloads), termingebundenen Freizeitaktivitäten (z. B. Konzert- oder Event-Tickets) oder Waren, die mit der Lieferung untrennbar vermischt wurden.

Also alles, was speziell für einen Kunden zugeschnitten wird.

B2B-Verträge (Business-to-Business): Richtet sich der Shop ausschliesslich an Unternehmen, besteht keine Pflicht.

Der Widerrufsbutton gilt nur im B2C-Bereich (Business-to-Consumer). Offline abgeschlossene Verträge: Telefonisch, an der Haustür oder im stationären Geschäft abgeschlossene Verträge sind nicht betroffen.

Wie funktioniert der Widerrufbutton?

Es läuft unter einem 2-Stufen-Verfahren.

Schritt 1

Nach dem Klick auf den Widerrufsbutton (oder Link) öffnet sich eine Seite, auf der Kunden / Käufer angeben können, um welchen Vertrag es sich handelt. Das kann zum Beispiel mithilfe einer Bestellnummer, Auftragsnummer oder E-Mail-Adresse geschehen. Wichtig: Für diesen Schritt darf kein Login vorgeschrieben werden – es sei denn, auch der ursprüngliche Vertragsschluss war nur mit einem Login möglich.

Schritt 2

Auf einer Folgeseite bestätigen Kunden / Käufer den Widerruf über einen weiteren Button, zum Beispiel mit der Beschriftung „Widerruf bestätigen“. Auch hier gilt: Keine zusätzlichen Hürden, keine Downloads, keine Apps.

Schritt 3

Nach dem Widerruf muss das Unternehmen eine elektronische Eingangsbestätigung versenden – in der Regel per E-Mail. Diese enthält Datum und Uhrzeit des Widerrufs.

Anforderung

Die Widerrufsfunktion muss folgende Kriterien erfüllen:

Gut sichtbar und klar erkennbar: ausreichende Kontraste, farbliche Hervorhebung, prominente Platzierung (typischerweise im Footer oder auf der Kontakt-/Kunden-Account-Seite).

Leicht zugänglich: während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar, ohne Registrierung oder Login (ausser der Vertragsschluss erforderte ebenfalls einen Login).

Eindeutig beschriftet: „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“ – keine mehrdeutigen Begriffe.

Keine zusätzlichen Hürden: kein Download einer App, kein Pop-up, das den Button verdeckt, keine Verpflichtung zur Angabe eines Grundes.

Achtung – DSGVO-konform: Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für den Widerruf tatsächlich nötig sind (Name, Vertrags-ID, E-Mail-Adresse).

Ein Grund für den Widerruf darf nicht abgefragt werden.

Achtung

Der Widerrufsbutton und der Kündigungsbutton sind nicht dasselbe – und müssen klar voneinander getrennt werden.

Strafen

Unternehmen, die gegen die Widerrufsbutton-Pflicht verstossen, riskieren: Abmahnungen: von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden oder Bussgelder: In Deutschland können empfindliche Geldbussen verhängt werden.

Verlängerte Widerrufsfrist: In manchen Fällen kann die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate verlängert werden, wenn die gesetzmässige Widerrufsbelehrung fehlt.

Schadensersatzansprüche: Verbraucher können unter Umständen Schadensersatz geltend machen.

Die Investition in eine rechtskonforme Umsetzung lohnt sich also – auch um langfristige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Fragt also euren Anwalt ob alles korrekt ist, denn ich bin kein Anwalt 😛

Wichtig

Der Widerrufsbutton ist eine neue Form, das bestehende Widerrufsrecht auszuüben – er ändert das Widerrufsrecht selbst nicht. Das bedeutet: – Die Widerrufsfrist bleibt bei 14 Tagen (gerechnet ab Vertragsschluss oder Erhalt der Ware).

Die bestehenden Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben bestehen.

Bisherige Widerrufswege (E-Mail, Brief, Widerrufsformular) bleiben weiterhin gültig – der Button kommt hinzu, ersetzt aber nicht. Der Widerruf ist und bleibt nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich.

Nach Ablauf der Frist gibt es keinen Anspruch mehr auf Widerruf.

Webshops

Für die meisten Webshops gibt es bereits seit Längerem Plugins.

Wer German Market / MarketPress verwendet, da wurde diese Funktion bereits eingebaut. Wer WooCommerce ohne Erweiterung einsetzt, der kann dieses Plugin verwenden: EU Widerrufsbutton für WooCommerce und wer Shopify verwendet, zum Beispiel dieses hier: Widerrufsbutton: EU Compliance

0 Kommentare

Kommentar Schreiben

Du kannst auf Fediverse-Profile verlinken, indem du fl:@benutzername in deinem Kommentar eingibst.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert