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DSGVO-Abmahnung: 12.500 Euro Busse

von | Jun 26, 2018 | Allgemein | 1 Kommentar

Schlagwörter: Abmahnung - DSGVO - featured - NetzDG

Wie ihr ja sicher alle schon wisst, bin ich ein Eidgenosse und aus diesem Grund reibe ich mir regelmässig die Augen wenn ich über die neuesten Aktionen „der Deutschen“ höre. Ich wundere mich nicht nur über die DSGVO sondern auch über das NetzDG und die Abmahnungen. Sowas kennen wir hier Gott sei Dank noch nicht 🙂

Nun ist ja seit dem 25. Mai 2018 die DSGVO in Kraft getreten und dazu gabs bereits ein paar Abmahnungen. Auch wenn diese Abmahnungen nur kleine Testballone waren, gabs jetzt auch eine Abmahnung die etwas härter ist.

Der Händlerbund berichtet jetzt von einem besonders drastischen Fall: Ein Händler soll satte 12.500 Euro zahlen, weil bei einem Kontaktformular auf der Website des Unternehmens das SSL-Zertifikat fehlte.

„Händlern, die ihre Webseiten noch nicht verschlüsseln, ist anzuraten, dies dringend nachzuholen“, rät der Jurist Ivan Bremers in dem Bericht. Die SSL-Verschlüsselung sei heute Standard – wenn sie fehle, könne das ein Verstoß gegen die DSGVO sein. Und genau das wurde im aktuellen Fall beanstandet.

Die verlangte Summe von 12.500 Euro ist allerdings ungewöhnlich hoch. Der Abmahner begründet die Höhe mit dem „personal distress“, unter dem er wegen der fehlenden SSL-Verschlüsselung litt. Bei der geforderten Summe handelt es sich deshalb um Schmerzensgeld.

Ein SSL-Zertifikat verschlüsselt Daten, die von einem Computer einem Server übermittelt werden. Im beschriebenen Fall waren also die Daten, die User der Website in das Kontaktformular des Händlers eingetragen haben, nicht verschlüsselt. Ob die Abmahnung, und die geforderte Summe von 12.500 Euro deshalb berechtigt sind, müsse man zwar juristisch prüfen – aber in jedem Fall sollten Händler, die noch kein SSL-Zertifikat nutzen, das nachholen, rät Bremers.

Übrigens wenn ihr noch wissen wollt, wie ihr euer WordPress mit SSL aufrüstet, dann habe ich hier eine kleine Anleitung für euch.

Fazit

Ich habe keine Ahnung ob diese News hier Fakenews ist oder echt. Mir kommts ein wenig komisch vor, wenn man als Begründung in Deutschland eben „personal Distress“ sagt – also es auf Englisch schreibt. Sollte diese Abmahnung aber echt sein, dann ist es wohl eine ziemliche Abzockerei.

Ich werde den Fall sicher weiter beobachten und halte euch auf dem Laufenden.





1 Kommentar

  1. Patrick

    Na ich hoffe mal der arme Kerl installiert sich jetzt nicht auch tatsächlich ein SSL-Zertifikat wie du geschrieben hast, damit wäre in Punkto Sicherheit nichts viel mehr drin als ohne Verschlüsselung. Ein TLS-Zertifikat soll es schon sein 🙂

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